Dienstag, 18. April 2023

EU-Klimaschutzpaket "Fit für 55"

Eine politische Maßnahme, die sich für den Klima- und Umweltschutz einsetzt, ist das EU-Klimaschutzpaket „Fit für 55“. Der Pakt bezieht sich grundsätzlich „auf das Ziel der EU, die Netto-Treibhausgasemission bis 2030 um mindestens 55% zu senken“ (Die Bundesregierung 2023). Es umfasst unter anderem eine Reihe von Vorschlägen, die zur Überarbeitung und Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften dienen soll. Des weiteren enthält es neue Anregungen für Initiativen, mit deren Hilfe sichergestellt werden soll, dass die Maßnahmen der EU im Einklang mit den Klimazielen stehen (vgl. ebd.).

Welche Maßnahmen beinhaltet das Klimaschutzpaket konkret?

Im Folgenden werde ich die wichtigsten Maßnahmen des Paketes näher vorstellen. Eine ausführliche Auflistung aller Maßnahmen ist auf der offiziellen Website des Rates der EU und des Europäischen Rates zu finden.

Energieeffizienz

Im Rahmen des Paketes „Fit für 55“ schlägt die EU-Kommission die Überarbeitung der bereits geltenden Energieeffizienz-Richtlinie vor. Hierzu ist es von Nöten, höhere Effizienzvorgaben weiterzugeben, um die EU als Ganzes zu verpflichten, ihren Endenergieverbrauch zu reduzieren. Demnach müssen die Mitgliedstaaten ihre Einsparungen von 2024 bis 2030 kontinuierlich steigern. 

„Die Einsparungen des Endenergieverbrauchs werden durchschnittlich 1,49% des jährlichen Gesamtenergieverbrauchs ausmachen und nach und nach bis Ende 2030 1,9% erreichen“ (Europäischer Rat/Rat der Europäischen Union 2023, online).

CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)

Diese Maßnahme ist eine neue Regelung, mit welcher Anreize für Erzeuger außerhalb der EU geschaffen werden sollen, ihre Emission zu verringern. Was bedeutet das konkret? Es soll verhindert werden, dass Unternehmen mit hohen Treibhausgasemissionen ihre Produktion in Nicht-EU-Länder verlagern, deren Standards niedriger sind als in der EU. Künftig müssen Unternehmen demnach sogenannte CBAM-Zertifikate kaufen, um den Preisunterschied der günstigen Produktionskosten in einem Land außerhalb der EU auszugleichen (vgl. ebd.)

Erneuerbare Energien

Die derzeit geltende Erneuerbare-Energien-Richtline der EU muss aktualisiert werden, um das Ziel der Reduktion der Treibhausgasemission um mindestens 55% bis 2030 erreichen zu können. Erneuerbare Energien haben grundsätzlich weniger Umweltbelastungen, da sie weniger Kohlenstoff produzieren als fossile Brennstoffe. Mittels der neuen EU-Zielvorgabe wird der derzeitige Anteil an erneuerbaren Energien (22,1%) verdoppelt und erreicht demnach 40% des Gesamtenergiebedarfs. Jeder Mitgliedstaat muss zur Erreichung dieses Ziels einen Beitrag leisten (vgl. ebd.)

Energiebesteuerung

Mittels einer Energiebesteuerung ist es möglich, die genannten Klima- und Umweltziele zu erreichen. Hierbei wird sichergestellt, dass die umweltschädlichsten Kraftstoffe in Zukunft am höchsten besteuert werden. Hierzu zählen derzeit Kohle, Öl und Gas. Des weiteren würden die Steuern auf Flug- und Schiffskraftstoffe schrittweise angehoben werden (vgl. ebd.).

Quellen:

Europäischer Rat / Rat der Europäischen Union (2023): "Fit für 55", fit-for-55-the-eu-plan-for-a-green-transition (zuletzt abgerufen am 18.04.2023).

Die Bundesregierung (2023): EU-Klimaschutzpaket: Fit For 55, https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/europa/fit-for-55-eu-1942402 (zuletzt abgerufen am 18.04.2023).

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