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Dienstag, 11. Juli 2023

Ljubljana als "role model" für umweltfreundlichen Tourismus

Die 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (https://sdgs.un.org/goals) sind den meisten von uns bekannt. Diese Nachhaltigkeitsziele spielen eine wichtige Rolle, um die Lebensbedingungen der (städtischen) Bevölkerung, insbesondere benachteiligter Gruppen, langfristig zu verbessern und den Menschen eine nachhaltige, soziale, politische und wirtschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. 

Das 11. Ziel "Nachhaltige Städte und Gemeinden" finde ich sehr spannend, wenn es um politische Maßnahmen gegen den Klimawandel geht, denn Städte müssen nachhaltig werden, sein und bleiben. Ökologische Nachhaltigkeit ist für unser Überleben und das Leben unseres Planeten von grundlegender Bedeutung, daher ist es wichtig, dass die Regierungen ihre Politik in diesem Sinne gestalten. Umweltbewusst und ökologisch zu sein bedeutet, in einer sicheren Umgebung zu leben, die die negativen Auswirkungen auf die Natur reduziert, unsere Natursysteme schützt und die Ressourcen für künftige Generationen bewahrt. 

Sloweniens Hauptstadt Ljubljana kann hierfür als Beispiel für umweltfreundlichen Tourismus genannt werden. Sie zählt als ökologische Inspiration aus Mitteleuropa. Ljubljana war die erste europäische Hauptstadt, die 2014 das Zero-Waste-Ziel der Europäischen Union übernommen hat. 2016 erhielt die Hauptstadt Sloweniens die Auszeichnung "Grüne Hauptstadt Europas".

Hierbei ist zu erwähnen, dass die Hauptstadt in den frühen 2000er-Jahren noch nicht einmal ein eigenes Abfallsammelsystem hatte. Mittlerweile gibt es eine Politik der Mülltrennung. Jeder Haushalt verfügt über Behälter für Papier und Verpackungen, wodurch im Jahre 2019 die Recyclingquote von 29 % auf 68 % gestiegen ist. Das Stadtzentrum wurde autofrei gemacht und außerhalb des Stadtzentrums wurden Parkplätze unterirdisch angelegt, um Fußgängern den Vorrang im Individualverkehr zu ermöglichen. Hierfür ist es wichtig, den Bau von Rad- und Gehwegen zu fördern.

Auch das kulinarische Angebot in Ljubljana wird von saisonal und lokal angebauten Produkten beeinflusst und geprägt. Restaurants und Hotels haben ein umweltfreundliches Konzept zum Sparen von Wasser und Energie und zur Verwendung von recycelten oder regionalen Materialien entwickelt.

Auch wenn bereits viele Großstädte Konzepte für grüne Infrastruktur, nachhaltiges Leben und Wohnen sowie Förderprogramme in bestimmten Teilbereichen entwickelt haben, gilt es nun, diese schnellstmöglich und nachhaltig durchzusetzen. 

Quellen 

  • https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/nachhaltigkeitsziele-erklaert-232174 (zuletzt aufgerufen am: 05.07.2023)
  • https://www.aachener-zeitung.de/ratgeber/reisen/slowenien-foerdert-nachhaltigen-tourismus_aid-26894477 (zuletzt aufgerufen am 09.07.2023)
  • https://www.austriatourism.com/tourismusforschung/nachhaltigkeit-auf-den-maerkten/slowenien-nachhaltigkeit/ (zuletzt aufgerufen am 09.07.2023)
  • https://www.marktschreyer.de/blog/wissen/nachhaltige-stadtentwicklung/ (zuletzt aufgerufen am: 10.07.2023)
  • https://www.visitljubljana.com/de/besucher/entdecken-sie/aktivitaeten/besichtigungen/artikel/gruenes-ljubljana/ (zuletzt aufgerufen am: 10.07.2023)

Mittwoch, 19. April 2023

Der Europäische Emissionshandel

Im Jahr 2005 einigte sich die EU auf eine gemeinsame Methode, um die Klimaschutzziele zu erreichen: den europäischen Emissionshandel. Damit ist ein internationaler Markt gemeint, an dem mithilfe von sogenannten Klimazertifikaten Kohlendioxid-Verschmutzungsrechte gehandelt werden. Auf Englisch heißt dieses System Emission Trading System (ETS). Wie funktioniert der Europäische Emissionshandel?

Der Grundgedanke ist, dass Fabriken und Kraftwerke der energieintensiven Industrie Verschmutzungsrechte verliehen bekommen. Diese Obergrenze wird Cap genannt und legt fest, wie viele Treibhausgas-Emissionen die Anlagen ausstoßen dürfen. Wenn sie die Obergrenze nicht erreichen, können sie die übrigen Berechtigungen auf dem Markt verkaufen. Somit entsteht ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen, und Fabriken und Kraftwerke mit geringen Emissionen werden finanziell belohnt.

Mit der Zeit werden die Zertifikate, die an die Firmen vergeben werden, reduziert, um einen Anreiz zu schaffen, auf Produktionen umzustellen, die geringere Emissionen verursachen. Die EU zählt zu den größten Verursacher von Treibhausgasen und sieht sich als „international treibende Kraft einer globalen Klimapolitik“.

Mit dem Handel von Klimazertifikaten ist eine politische Maßnahme entstanden, die an die kapitalistische Gesellschaftsform angepasst ist und die kapitalistischen Denk- und Verhaltensweisen nutzt, um das Klima zu schützen. Das ETS ist seit 2005 das zentrale Klimaschutzinstrument der EU. 2023 nehmen neben den EU-Mitgliedstaaten auch Norwegen, Island und Lichtenstein am ETS teil und das System ist außerdem mit dem Emmisionshandelsystem der Schweiz verlinkt.

Das ETS soll dadurch wirksam sein, dass der Geltungsbereich sukzessive erweitert und die Anzahl der Berechtigungen reduziert wird. Eine Berechtigung berechtigt zum Ausstoß von einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalent (CO2-Äq). Ende 2021 lag der Preis bei etwa 80 Euro pro Berechtigung. Für die dritte Handelsperiode 2013-2020 wurden insgesamt 15,6 Milliarden Emissionsberechtigungen verteilt. Jedes Jahr wurde die Menge der vergebenen Berechtigungen um etwa 2,2 %, also ca. 38 Millionen reduziert.

Seit dieser dritten Handeslperiode nimmt nicht nur der Luftverkehr und Energieanlagen am ETS teil. Seitdem müssen auch Anlagen zur Metallverarbeitung, Herstellung von Aluminium, Adipin- und Salpetersäure, Ammoniak und andere Anlagen der chemischen Industrie Emissionsberechtigungen erhalten und abgeben. Weiterhin gilt seit der dritten Handelsperiode die Berichts- und Abgabepflicht nicht mehr nur für Kohlendioxid, sondern es wurde auf weitere Emissionen erweitert. In der vierten Handelsperiode, in welcher wir uns heute befinden, wird die Obergrenze an Zertifikaten noch schneller abgesenkt als in der Periode 2013-2020, um den Emissionsausstoß noch weiter zu reduzieren.

Das ETS ist wirksam, doch der Weg zum Erreichen der Ziele ist noch weit. Seit der Einführung des ETS in der EU lassen sich Erfolge verzeichnen. Von 2005 bis 2021 sind die Emissionen europaweit um ca. 36% gesunken. Es zeigt sich, dass die Emissionen in der EU mit Ausnahme des Jahres 2008 stets deutlich unter der Obergrenze lagen. Da das Klimaschutzziel aber ist, dass die Emissionen bis 2030 um 62 Prozent gesenkt werden, ist noch einiges zu tun.

2024 und 2026 wird deshalb die Vergabe der Berechtigungen um 90 Millionen und 27 Millionen verringert. Außerdem werden jährlich 4,3%, bzw 4,4% weniger Zertifikate vergeben. Damit sinkt die Anzahl der Zertifikate schneller als in den Jahren zuvor. Außerdem wird das ETS auf die Schifffahrt ausgeweitet. Des Weiteren wird bis 2027 oder 2028 ein neues System, das ETS II, eingeführt werden, das die CO2-Emissionen im Straßenverkehr und von Gebäuden reguliert.

Das ETS unterstützt grüne Industrien. Während die Menge an Zertifikaten, die an die energieintensiven Indistrien vergeben werden, Schritt für Schritt verringert wird, werden immer mehr Zertifikate an den Innovationsfond und den Modernisierungsfond vergeben, und EU-Länder mit geringem Einkommen werden ebenfalls mit Zertifikaten unterstützt. Außerdem sollen die Einnahmen aus der Versteigerung von nicht genutzten Zertifikaten für klimarelevante Aktivitäten ausgegeben werden. Für die Verbraucher bedeutet die Verringerung der Menge an Zertifikaten ein Anstieg der Kosten für Heizen, Fliegen und weitere Produkte. Jedoch kann mit relativ geringen Kosten ein großer Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels geleistet werden.

Quellen

Dienstag, 18. April 2023

EU-Klimaschutzpaket "Fit für 55"

Eine politische Maßnahme, die sich für den Klima- und Umweltschutz einsetzt, ist das EU-Klimaschutzpaket „Fit für 55“. Der Pakt bezieht sich grundsätzlich „auf das Ziel der EU, die Netto-Treibhausgasemission bis 2030 um mindestens 55% zu senken“ (Die Bundesregierung 2023). Es umfasst unter anderem eine Reihe von Vorschlägen, die zur Überarbeitung und Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften dienen soll. Des weiteren enthält es neue Anregungen für Initiativen, mit deren Hilfe sichergestellt werden soll, dass die Maßnahmen der EU im Einklang mit den Klimazielen stehen (vgl. ebd.).

Welche Maßnahmen beinhaltet das Klimaschutzpaket konkret?

Im Folgenden werde ich die wichtigsten Maßnahmen des Paketes näher vorstellen. Eine ausführliche Auflistung aller Maßnahmen ist auf der offiziellen Website des Rates der EU und des Europäischen Rates zu finden.

Energieeffizienz

Im Rahmen des Paketes „Fit für 55“ schlägt die EU-Kommission die Überarbeitung der bereits geltenden Energieeffizienz-Richtlinie vor. Hierzu ist es von Nöten, höhere Effizienzvorgaben weiterzugeben, um die EU als Ganzes zu verpflichten, ihren Endenergieverbrauch zu reduzieren. Demnach müssen die Mitgliedstaaten ihre Einsparungen von 2024 bis 2030 kontinuierlich steigern. 

„Die Einsparungen des Endenergieverbrauchs werden durchschnittlich 1,49% des jährlichen Gesamtenergieverbrauchs ausmachen und nach und nach bis Ende 2030 1,9% erreichen“ (Europäischer Rat/Rat der Europäischen Union 2023, online).

CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)

Diese Maßnahme ist eine neue Regelung, mit welcher Anreize für Erzeuger außerhalb der EU geschaffen werden sollen, ihre Emission zu verringern. Was bedeutet das konkret? Es soll verhindert werden, dass Unternehmen mit hohen Treibhausgasemissionen ihre Produktion in Nicht-EU-Länder verlagern, deren Standards niedriger sind als in der EU. Künftig müssen Unternehmen demnach sogenannte CBAM-Zertifikate kaufen, um den Preisunterschied der günstigen Produktionskosten in einem Land außerhalb der EU auszugleichen (vgl. ebd.)

Erneuerbare Energien

Die derzeit geltende Erneuerbare-Energien-Richtline der EU muss aktualisiert werden, um das Ziel der Reduktion der Treibhausgasemission um mindestens 55% bis 2030 erreichen zu können. Erneuerbare Energien haben grundsätzlich weniger Umweltbelastungen, da sie weniger Kohlenstoff produzieren als fossile Brennstoffe. Mittels der neuen EU-Zielvorgabe wird der derzeitige Anteil an erneuerbaren Energien (22,1%) verdoppelt und erreicht demnach 40% des Gesamtenergiebedarfs. Jeder Mitgliedstaat muss zur Erreichung dieses Ziels einen Beitrag leisten (vgl. ebd.)

Energiebesteuerung

Mittels einer Energiebesteuerung ist es möglich, die genannten Klima- und Umweltziele zu erreichen. Hierbei wird sichergestellt, dass die umweltschädlichsten Kraftstoffe in Zukunft am höchsten besteuert werden. Hierzu zählen derzeit Kohle, Öl und Gas. Des weiteren würden die Steuern auf Flug- und Schiffskraftstoffe schrittweise angehoben werden (vgl. ebd.).

Quellen:

Europäischer Rat / Rat der Europäischen Union (2023): "Fit für 55", fit-for-55-the-eu-plan-for-a-green-transition (zuletzt abgerufen am 18.04.2023).

Die Bundesregierung (2023): EU-Klimaschutzpaket: Fit For 55, https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/europa/fit-for-55-eu-1942402 (zuletzt abgerufen am 18.04.2023).

Montag, 17. April 2023

Verbot von Verbrennermotoren in der EU ab 2035

Als eine Maßnahme zur Stärkung des Umweltschutzes und zur Förderung der Nachhaltigkeit im Verkehrssektor hat das Europäische Parlament am 14.03.2023 mit 340 Ja-Stimmen zu 279 Nein-Stimmen für ein Verbot von Verbrennermotoren bei Neuwagen ab dem Jahr 2035 gestimmt (Tagesschau 2023). Dabei wurden aber nicht sämtliche Verbrennermotoren aus dem Straßenverkehr verbannt. Motoren, die beim Fahren CO₂-emissionsfrei sind, können weiterhin zugelassen werden (Bundesregierung 2023). Ziel ist es, den Verkehr mit Personenkraftwagen klimaneutral zu gestalten. Sekundäres Ziel, das es zu erreichen gilt, ist die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und damit die Unabhängigkeit von vorwiegend autoritär regierter Staaten wie Saudi-Arabien oder Russland.

Diese Entscheidung basiert auf der Erkenntnis der negativen Auswirkungen von Treibhausgasemissionen auf das Klima und die Umwelt. Laut der Europäischen Umweltagentur (EEA) ist der Verkehrssektor für etwa 29 % der CO₂-Emissionen in der EU verantwortlich, wobei der größte Teil, genauer gesagt ca. 60,6 Prozent, durch den Personenstraßenverkehr verursacht wird (Europäisches Parlament 2020). Im Jahr 2020 betrug der CO₂-Ausstoß im Straßenverkehr der EU insgesamt etwa 628 Millionen Tonnen CO₂ (Statistisches Bundesamt 2022).

Mit dem neuen Gesetz soll zudem die Innovationsbereitschaft der Automobilhersteller vorangetrieben werden, indem verbindliche Vorgaben beschlossen wurden, die Planungssicherheit gewährleisten. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass immer mehr chinesische E-Autos auf den europäischen Markt drängen und der daraus resultierenden drohenden Verdrängung europäischer Technologien vom Markt (Tagesschau 2023). Das EU-Parlament erhofft sich durch die Entscheidung insbesondere einen Innovationsschub in der europäischen Automobilindustrie. Entsprechend hat die Entscheidung des EU-Parlaments weitreichende Auswirkungen auf die Autoindustrie und erfordert eine Umstellung auf die Produktion von Elektrofahrzeugen. Einige Autohersteller haben bereits angekündigt, ihre Produktion auf Elektroautos umzustellen, wie beispielsweise der Volkswagenkonzern, der sich das Ziel gesetzt hat, dass bis 2030 acht von zehn verkauften Autos in Europa vollelektrisch angetrieben werden (Volkswagen 2023). 

Quellen

Dienstag, 27. September 2022

Emissionshandel – Wie der Markt unser Klimaproblem regeln soll

Unser heutiger Wohlstand basiert auf unserem Wirtschaftssystem, das bekanntlich durch steigende Emissionen zu unserer heutigen Klimaproblematik maßgeblich beigetragen hat. Daher versuchen die politischen Akteur:innen seit einigen Jahren, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Klimakrise mithilfe von marktbasierten Instrumenten in den Griff zu bekommen ist. Dazu ist auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP (2021) im Kapitel Wirtschaft zu lesen:

„Wir wollen mehr Innovation, mehr Wettbewerbsfähigkeit, mehr Effizienz, gute Arbeit und klimaneutralen Wohlstand. Dafür brauchen wir ein Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen und mehr Tempo. Unser Ziel ist eine sozial-ökologische Marktwirtschaft“ (S. 20).

Der Wohlstand soll durch eine Transformation der Wirtschaft hin zu einer Marktwirtschaft, die neben sozialen nun auch ökologische Kriterien stärker berücksichtigt, erhalten bleiben. Doch was sind die Ideen unserer Bundesregierung konkret? Liest man hier im Koalitionsvertrag weiter, fallen verschiedene Bezeichnungen: Durch den Green Deal der EU soll ein Carbon Leakage verhindert werden, sogenannte Carbon Contracts for Difference möchte die Ampel-Regierung einführen, um Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Wichtig ist außerdem ein wirksamer CO2-Grenzausgleichsmechanismus und weitere wirksame Instrumente. Diese sollen zusammen mit europäischen und internationalen Partner:innen in einem Klimaclub mit einheitlichem CO2-Mindestpreis umgesetzt werden (SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP 2021, S. 21).

Spätestens an dieser Stelle hat die Ampel den Großteil der Leser:innen, die sich für die Verbindung von Wirtschaft und Klimaschutz interessieren, verloren. Denn diese komplizierten Begriffe und die dahinterliegenden Konzepte sind den wenigsten Bürger:innen geläufig. Dabei sind diese Ideen Teil eines übergeordneten Konzeptes, dem Emissionshandel mit Emissionszertifikaten, der EU-weit bereits 2005 etabliert und seither mehrmals weiterentwickelt wurde (European Commission 2015, S. 4).

Der vorliegende Beitrag möchte Licht in den Begriffs-Dschungel rund um den Emissionshandel bringen. Dazu wird das Konzept und seine geschichtlichen Hintergründe erläutert und seine Möglichkeiten zur Weiterentwicklung in der EU und auf globaler Ebene skizziert, um das Konzept anschließend kritisch einzuordnen. Zum Schluss werden die Positionen der Ampelparteien zum Thema beleuchtet und weitere Mechanismen und Konzepte aufgegriffen, die den Emissionshandel ergänzen können.

Montag, 18. Juli 2022

Green New Deal

Der Green New Deal ist das wohl größte Projekt, das sich die EU bislang vorgenommen hat. Europa soll als erstes Kontinent klimaneutral werden und somit die wirtschaftliche Entwicklung in eine andere Richtung lenken. Durch Maßnahmen in allen Politikfeldern soll dies ermöglicht werden. Wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Ziele sollen miteinander verwoben werden (vgl. Dröge).

Die 27 EU-Mitgliedstaaten wollen bis 2050 klimaneutral werden. Zu Beginn sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber dem Stand von 1990 sinken. Um das gemeinsam schaffen zu können, müssen Wirtschaft und Gesellschaft in vielen Bereichen neu ausgerichtet werden.

Montag, 30. Mai 2022

Der European Green Deal

Der European Green Deal ist ein Konzept der Europäischen Union, das 2019 von Ursula von der Leyen vorgestellt wurde. Ziel des Green Deals ist es, dass Europa als erster Kontinent bis zum Jahr 2050 klimaneutral wird. Dabei sollen verschiedene Maßnahmen in unterschiedlichen Politikfeldern ergriffen werden, um eine möglichst breite Abdeckung zu erzielen. Es ist ein ganzheitlicher und sektorenübergreifender Ansatz erforderlich, bei dem alle relevanten Politikbereiche zum übergeordneten Klimaziel beitragen (Generalsekretariat des Rates 2022). Wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Ziele werden miteinander verwoben, um die EU durch den Green Deal zukunftsfest zu machen (vgl. Dröge 2022).

„Der Green Deal ist die ehrgeizigste Agenda, die sich die EU je gegeben hat. Die Kommission verfolgt nicht bloß den Klimaschutz als Ziel, sondern will durch den Deal auch wirtschaftlich und geopolitisch zu den USA und China aufschließen“ (ebd.).