Dienstag, 10. Dezember 2024

Recht auf Reparatur - ein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit

Die im Juli 2024 verabschiedete EU-Richtlinie zielt darauf ab, die Reparatur von Konsumgütern zu fördern und damit die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. Heutzutage erlischt mit dem Ablauf der gesetzlich geregelten 2 Jahre Garantie meistens auch die Option auf eine rentable Reparatur, auch wenn dem Produkt nur ein kleines Ersatzteil fehlt. Diese Maßnahme ist Teil des EU-Green Deal und soll den Abfall reduzieren sowie die Umweltbelastung verringern. Kernpunkte der Richtlinie sind:
  • Reparaturpflicht der Hersteller: Hersteller müssen bestimmte Produkte auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu angemessenen Preisen reparieren (länger als 2 Jahre).
  • Verfügbarkeit von Ersatzteilen: Ersatzteile müssen für Verbraucher zugänglich und preislich angemessen sein.
  • Förderung von Reparaturen: Einführung von Online-Plattformen zur Unterstützung bei der Suche nach Reparaturdiensten.
Diese Richtlinie soll bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und bietet Verbrauchern eine nachhaltigere Alternative, anstatt neu einzukaufen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen