Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, was die Bundesregierung tut, um der Klimakatastrophe Herr zu werden - oder eben auch, was Sie nicht tut oder getan hat. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nämlich das Klimaschutzgesetz (KSG) der Bundesregierung vom 12.12.2019 verfassungswidrig. Mit dem von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetz gibt es erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen zum Erreichen der Klimaschutzziele bis 2030. Die WELT schreibt hierzu:
„Mit dem Vorhaben werden nach langem Streit in der Koalition konkrete Treibhausgaseinsparziele für einzelne Sektoren wie Energiewirtschaft, Verkehr oder Wohnen festgelegt. Jedes Ministerium ist beispielsweise dafür verantwortlich, die gesetzten Vorgaben über die nächsten Jahre zu erreichen. Damit soll sicher gestellt werden, dass Deutschland bis 2030 sein Klimaziel erreicht und 55 Prozent Treibhausgase im Vergleich zu 1990 einspart.“ (WELT ONLINE, 2019).
Konkret bedeutete dies, dass die CO2-Preise für fossile Brennstoffe und die Luftverkehrssteuern steigen sollen und Pendler entlastet, Gebäudesanierung staatlich unterstützt und Windkraft ausgebaut und durch finanzielle Anreize attraktiver gestaltet werden soll (WELT ONLINE, 2019).