Dienstag, 12. Juli 2022

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Heute gilt der Ausbau erneuerbarer Energien als eine zentrale Säule der Energiewende. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist Teil nachhaltig gestalteter Energiepolitik und gehört laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK 2022) zu den wirkungsvollsten und effizientesten Klimaschutzinstrumenten in Deutschland.

Klimaschutz ist zu einer der größten politischen und gesellschaftlichen Herausforderung geworden. In Deutschland wird seit dem Stromeinspeisungsgesetz von 1991 die Erzeugung von erneuerbaren Energien gefördert. Am 1. April 2000 trat das EEG in Kraft, um kurzfristig Investitionen in erneuerbare Energien zu steigern, und löste somit das Stromeinspeisungsgesetz ab, welches von 1991 bis 2000 gültig war.

Anhand des Gesetzes erfolgte erstmalig die Einspeisung von Strom aller erneuerbaren Energiequellen in das deutsche Verteilernetz und zugleich ermöglichte es eine schrittweise Veränderung von umweltschädigenden Atom- und Kohlekraftwerken hin zu ökologischer Elektrizität (vgl. Stadermann, 2021, S. 616f.). Das EEG wurde mehrfach evaluiert, wobei Rahmenbedingungen und Fördersätze verändert wurden. Die derzeit letzte Novellierung des EEG erfolgte 2021. Zweck des Gesetzes ist es,

„eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten [...] auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern“ (Umweltbundesamt 2021).

Ziel ist also die Entwicklung einer nachhaltigen Stromversorgung und damit das Vorantreiben von Klima- und Umweltschutz. Zudem sollen fossile Energieressourcen geschont und die Entwicklung von Technologien gefördert werden. Das EEG soll teuren Technologien zum Durchbruch verhelfen und Deutschlands Energieversorgung unabhängiger von Kernbrennstoffen, Kohle, Gas und Öl machen (vgl. ebd.).

Das EEG umfasst die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Erzeugung, Einspeisung und Vergütung von regenerativ erzeugtem Strom. Konkretes Vorhaben des Instruments ist es, die Energieversorgung umzubauen und bis 2050 den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 80 Prozent anzuheben. Dafür sollen Windkraft, Sonnenenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie gegenüber den fossilen Energien wie Kohle, Erdöl und Erdgas bevorzugt werden (vgl. Schneider & Toyka-Seid, 2022).

Die Windenergie stellt aktuell den wichtigsten Energieträger für die Erweiterung der erneuerbaren Energien dar. Der Anteil der Windenergieanlagen beträgt mit 131 Terawattstunden gegenwärtig 23,7 Prozent am Bruttostromverbrauch in Deutschland (vgl. BMWK 2022).Zu den kostengünstigsten Technologien gehören neue Solaranlagen. Strom wird durch Sonnenenergie gewonnen, indem Photovoltaikanlagen die Energie der Sonnenstrahlung direkt in Strom umwandeln. Bundesweit tragen über 1,6 Millionen Photovoltaikanlagen maßgeblich zur Stromversorgung bei. Zudem wird die Energie der Sonne im Wärmebereich für die Trinkwassererwärmung sowie für Industrieprozesse genutzt (vgl. ebd.).

Zu den vielseitigsten Energieträgern in Deutschland gehört Biomasse. Sie steuert einen Anteil von knapp 23 Prozent bei der Stromversorgung, 86 Prozent beim Energieverbrauch für Wärme und Kälte sowie 88 Prozent beim Energieverbrauch im Verkehr bei. Biomasse wird in flüssiger, fester oder gasförmiger Form zur Strom- und Wärmeerzeugung wie auch zur Herstellung von Biokraftstoffen genutzt (vgl. ebd.).

In den letzten Jahren stieg der Anteil der erneuerbaren Energien bereits beständig. Im Jahr 2000 waren es noch sechs Prozent am Bruttostromverbrauch, im Jahr 2020 schon 46 Prozent. Diese Zunahme und der Erfolg des EEG sei vor allem auf die „festgeschriebene Einspeisevergütung über einen Zeitraum von zwanzig Jahren und eine zugesicherte Einspeisevergütung in Verbindung mit einer Netzanschluss- und Stromabnahmegarantie zurückzuführen“ (Flecken 2020, S. 833).

Die Regelungen des EEG sollen Stromerzeuger:innen und Netzbetreiber:innen dabei finanzielle Sicherheit verschaffen. Betreiber:innen von erneuerbare Energien-Anlagen, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten dafür eine festgelegte Vergütung.Dieser Festpreis wird als Einspeisevergütung bezeichnet, deren Höhe jährlich neu festgelegt wird (vgl. Bundesregierung 2022).

Mit dem EEG soll erreicht werden, dass beim Verkauf von Ökostrom ein garantierter Preis erzielt wird. Investitionen in Solarmodule, Biogasanlagen oder Windräder sollen gewinnbringend sein (vgl. BPB 2014). Die Betreiber regenerativer Kraftwerke erhalten mit dem novellierten EEG eine annähernd kostendeckende Garantie ihrer Vergütung durch das Einspeisen des Stroms in öffentliche Netze. Dies sorgt für ein Interesse bei Investor:innen, da Bedingungen eines weitgehend marktfähigen liberalisierten Marktes herrschen.

Anreize für innovationsfreudige Firmen wurden zum einen durch eine Abnahmegarantie für erneuerbaren Strom durch die Netzbetreiber:innen und zum anderen durch eine Umlage der Erzeugungskosten auf die Strompreise geschaffen. Der gewonnene Strom einer Wind-, Wasserkraft-, Photovoltaik- oder Biogasanlage wird ins Netz eingespeist, wodurch die Eigentümer:innen der jeweiligen Anlagen eine kostendeckende Auszahlung der Stromentstehungskosten erhalten (vgl. Stadermann 2021, S. 616).

Einhergehend mit dem Wachstum der erneuerbaren Energien stiegen allerdings auch die Förderkosten immer weiter an, welche auf die Stromendverbrauchenden umgelegt werden. Grund für die Steigerung der Kosten sei hauptsächlich die misslungene Marktintegration der erneuerbaren Energien in den deutschen Strommarkt gewesen (vgl. Flecken 2020, S. 833).

Mit großer Mehrheit beschloss der Bundestag Ende April diesen Jahres, die EEG-Umlage zum 1. Juli abzuschaffen, um den steigenden Stromkosten für die Endverbraucher:innen entgegenzuwirken. Seitdem müssen Stromkund:innen keine EEG-Umlage mehr zahlen, dafür kommt nun das Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ auf (vgl. Bundesregierung 2022). Stromanbieter:innen sollen somit ihre Kund:innen entlasten, doch ob dies angesichts der steigenden Strompreise gelingen wird, bleibt abzuwarten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass mit dem EEG das Fundament für einen energiewirtschaftlichen Umbau geschaffen wurde, welcher die Industriegesellschaft auf nachhaltige Weise beeinflusst. Strom, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, leistet einen wichtigen Beitrag für die Erreichung der Klimaziele Deutschlands. Dafür bedarf es jedoch eines konsequenten und langfristigen Ausbaus der erneuerbaren Energien. Der zügige Ausbau wird wohl auch an Dringlichkeit gewinnen, seitdem Gas und Öl wegen des Ukraine-Krieges immer knapper werden.

Quellen

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