Wie verändert das europäische Lieferkettengesetz CSDDD die Verantwortung von Unternehmen im Fast‑Fashion‑Sektor? Die globale Textilindustrie steht seit Jahren im Zentrum menschenrechtlicher und ökologischer Kritik. Der Einsturz des Rana‑Plaza‑Gebäudes am 24. April 2013, bei dem 1.130 Beschäftigte starben und über 2.000 verletzt wurden, markierte einen Einschnitt in der globalen Textilindustrie. Das Ereignis machte weltweit deutlich, wie gefährlich und prekär die Arbeits- und Sicherheitsbedingungen in vielen Zulieferbetrieben waren und unter welchen Bedingungen Kleidung für westliche Märkte produziert wird. Rana Plaza wurde zu einem „focusing event“, also einem plötzlich auftretenden, stark medial präsenten Ereignis, das politische Aufmerksamkeit bündelt und Handlungsdruck erzeugt (Schuessler et al. 2018, S.552-556).
Im Zuge der wirtschaftlichen Globalisierung hat sich Fast Fashion zu einem der prägendsten Geschäftsmodelle der Bekleidungsindustrie entwickelt. Bereits seit den späten 1980er‑Jahren entstanden Produktions- und Distributionsmodelle, die auf extrem beschleunigten Fertigungsprozessen, kontinuierlicher Sortimentserneuerung sowie drastisch reduzierten Preisen beruhen. Dieser Wandel formte eine strukturelle „Revolution“, bei der Fast Fashion die Rhythmik der gesamten Branche neu definierte und in wenigen Jahrzehnten aus einem überwiegend nationalen Produktionssystem ein milliardenschweres globales Geschäft formte (Thomas 2019, S.22–23).
Parallel dazu verstärkten digitale Geschäftsmodelle die Beschleunigung des Konsums erheblich. Ultra‑Fast‑Fashion‑Plattformen wie SHEIN oder Temu arbeiten mit Echtzeit‑Trendbeobachtung, algorithmischer Nachfrageprognose und vollständig digitalisierten Lieferketten. Dadurch können täglich Tausende neuer Produkte erscheinen, oft innerhalb weniger Tage von der Trendidentifikation bis zur Markteinführung, was die Dynamik der Branche weiter intensiviert (Koep‑Andrieu & Del Valle 2025).
Fast Fashion verlagert seine sozialen und ökologischen Kosten systematisch in Länder, in denen Arbeits- und Umweltstandards schwach ausgeprägt sind oder nicht durchgesetzt werden. Marken lagern ihre Produktion gezielt in externe Fabriken in Entwicklungs- und Schwellenländern aus, in denen geringe Löhne, fehlende Regulierung und mangelnde Aufsicht die Norm sind (Thomas 2019, S. 17–18). Ultra‑Fast‑Fashion‑Lieferketten sind stark fragmentiert und intransparent. Risiken konzentrieren sich besonders dort, wo staatliche Kontrollstrukturen nur unzureichend vorhanden sind (Koep‑Andrieu & Del Valle 2025, S. 4–6).
Vor diesem Hintergrund gewinnen regulatorische Ansätze zunehmend an Bedeutung. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) stellt den bislang umfassendsten Versuch der Europäischen Union dar, Unternehmen verbindlich zur Einhaltung menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu verpflichten. Damit geht sie über freiwillige CSR-Maßnahmen und nationale Regelungen hinaus und schafft einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen (Vovolinis 2025, S.10–13).
Die vorliegende Arbeit untersucht, wie die CSDDD die Verantwortung von Unternehmen im Fast-Fashion-Sektor verändert. Im Zentrum steht die Frage, ob die Richtlinie geeignet ist, strukturelle Verantwortungslücken in einer Branche zu adressieren, deren Geschäftsmodell auf Geschwindigkeit, Preisdruck und global fragmentierten Lieferketten beruht.
1. Lieferketten: Funktionsweise und theoretische Einordnung
Globale Liefer- und Wertschöpfungsketten bilden die zentrale infrastrukturelle Grundlage moderner Produktionsprozesse. Sie umfassen sämtliche Schritte von der Rohstoffgewinnung über Verarbeitung und Fertigung bis hin zu Transport und Distribution. Charakteristisch für diese Strukturen ist ihre weitreichende Fragmentierung: Unternehmen verteilen einzelne Produktionsschritte gezielt über verschiedene Länder, um Kosten zu senken und flexibel auf Marktanforderungen reagieren zu können (Siakala & Müller 2020, S.34, Z.14–17; S.37, Z.19–20).
Die heutige Ausprägung dieser globalen Produktionsnetzwerke ist das Ergebnis einer über Jahrzehnte verlaufenden Internationalisierung wirtschaftlicher Aktivitäten. Bereits seit den 1970er-Jahren wurden arbeits- und ressourcenintensive Produktionsschritte zunehmend in Länder mit niedrigeren Lohnkosten und geringeren regulatorischen Anforderungen verlagert. Unternehmen lagerten dabei gezielt „arbeitsintensive Prozesse […] in Länder mit niedrigeren Produktionskosten“ aus (Zimpelmann & Wülbers 2025, S. 210, Z.19–32). Dies führte dazu, dass sich weitreichende Zuliefernetzwerke im globalen Süden etablierten, die überwiegend von international tätigen Unternehmen organisiert und gesteuert werden (Zimpelmann & Wülbers 2025, S. 208, Z.20–27).
Diese räumliche und organisatorische Aufteilung führt zu komplexen Abhängigkeiten und erschwert die Steuerung entlang der gesamten Kette erheblich. Insbesondere in vorgelagerten Produktionsstufen entstehen erhöhte Risiken, da Unternehmen dort häufig nur begrenzten direkten Einfluss besitzen (Siakala & Müller 2020, S.34–38). Zugleich sind diese Bereiche oftmals durch schwache staatliche Regulierung und geringe Transparenz gekennzeichnet (Zeisel 2021, S. 3, Z.25–32). Die daraus resultierende räumliche Entkopplung von Produktions- und Konsumorten ermöglicht Unternehmen zwar den Zugriff auf kostengünstige Ressourcen, verstärkt jedoch zugleich den Preisdruck entlang der Lieferkette. Sinkende Einkaufspreise tragen dazu bei, dass Löhne und Arbeitsbedingungen unter Druck geraten und bestehende Ungleichgewichte weiter reproduziert werden (Zimpelmann & Wülbers 2025, S. 208, Z.19–16).
Globalisierte Lieferketten sind damit strukturell von asymmetrischen Machtverhältnissen, hohem Kostendruck und eingeschränkter Kontrollfähigkeit geprägt (Zimpelmann & Wülbers 2024, S. 208-210). Technologische Innovationen haben diese Dynamik zusätzlich verstärkt: Fortschritte in der digitalen Steuerung und Logistik ermöglichen eine immer engere Vernetzung und effizientere Koordination globaler Produktionsprozesse. Digitale Systeme erhöhen zwar die Transparenz und Steuerungsfähigkeit einzelner Prozesse (Zeisel 2021, S. 16-17), tragen jedoch zugleich dazu bei, dass Lieferketten insgesamt noch komplexer, dynamischer und damit schwerer überschaubar werden (Siakala & Müller 2020, S. 34, Z.7–10).
Mit der zunehmenden Transnationalisierung wirtschaftlicher Aktivitäten entstehen darüber hinaus strukturelle Governance-Lücken. Während Unternehmen ihre Produktions- und Wertschöpfungsketten global organisieren, verbleiben rechtliche und politische Steuerungsmechanismen überwiegend auf nationalstaatlicher Ebene. Diese Diskrepanz führt dazu, dass unternehmerisches Handeln teilweise außerhalb effektiver staatlicher Kontrolle stattfindet und bestehende Regulierungsrahmen an ihre Grenzen stoßen (Zimpelmann & Wülbers 2025, S.207, Z.1–7).
Die fortbestehende Bindung von Regulierung an nationale Rechtssysteme ermöglicht es Unternehmen zudem, unterschiedliche regulatorische Bedingungen strategisch zu nutzen. Produktionsstandorte werden gezielt nach Kosten- und Regulierungsaspekten ausgewählt, wodurch sich ein Wettbewerb um möglichst günstige Rahmenbedingungen verstärkt (Zimpelmann & Wülbers 2025, S.207, Z.1–7). Internationale Beschaffungsprozesse sind dabei häufig primär kostengetrieben, sodass Verlagerungen insbesondere in solche Länder erfolgen, in denen niedrigere Lohnniveaus und geringere Umweltauflagen bestehen (Zeisel 2021, S.3, Z.11–32).
In der Folge werden soziale und ökologische Risiken systematisch in Regionen verlagert, in denen Schutzmechanismen nur eingeschränkt greifen. Schwache Gewerkschaften, unzureichende Mindestlöhne sowie Defizite in der Durchsetzung grundlegender Arbeitsrechte begünstigen dort strukturelle Verletzungen von Menschen- und Arbeitsrechten (Zimpelmann & Wülbers 2025, S.208–209). Gleichzeitig kann die Verlagerung von Produktionsprozessen in Länder mit geringeren Umweltstandards zu einer Verschlechterung ökologischer Gesamtbilanzen beitragen (Zeisel 2021, S.3, Z.11–32).
Eine theoretische Einordnung dieser Dynamiken bietet die Externalisierungstheorie nach Lessenich. Sie beschreibt, dass Wohlstandsgesellschaften ihren materiellen Wohlstand strukturell dadurch sichern, dass sie soziale und ökologische Kosten systematisch nach außen verlagern. Externalisierung bedeutet in diesem Zusammenhang die „Ausbeutung fremder Ressourcen“ sowie die „Abwälzung von Kosten auf Außenstehende“, während die daraus resultierenden Gewinne internalisiert werden (Lessenich 2016, S.37, Z.4–13). Globale Lieferketten fungieren dabei als zentrale Mechanismen, die diese Prozesse ermöglichen, indem sie Produktions- und Konsumräume räumlich voneinander entkoppeln und so die negativen Folgen wirtschaftlicher Aktivitäten für Konsumgesellschaften weitgehend unsichtbar machen.
Zusätzlich wurde in den vergangenen Jahren die Verwundbarkeit globaler Lieferketten deutlich sichtbar. Krisen wie die COVID-19-Pandemie, geopolitische Spannungen und klimabedingte Extremereignisse haben gezeigt, dass global fragmentierte Produktionssysteme nicht nur Effizienzvorteile bieten, sondern auch erhebliche systemische Risiken mit sich bringen (Siakala & Müller 2020, S.34, Z.14-25). Lieferketten sind damit nicht nur ökonomische Strukturen, sondern zugleich Risikoverbundsysteme, deren Störungen weitreichende soziale und wirtschaftliche Folgen haben können.
Es wird deutlich, dass globale Wertschöpfungsketten eine zentrale Voraussetzung moderner Produktionsmodelle darstellen, zugleich jedoch mit erheblichen strukturellen Problemen verbunden sind. Die weitreichende Fragmentierung erschwert die effektive Kontrolle von Arbeits- und Umweltstandards, während die ungleiche Verteilung von Risiken und Gewinnen zu ausgeprägten Verantwortungslücken führt. Vor diesem Hintergrund wird nachvollziehbar, weshalb freiwillige Maßnahmen häufig nicht ausreichen und zunehmend Forderungen nach verbindlichen regulatorischen Eingriffen entstehen. Diese Entwicklungen bilden den Ausgangspunkt für gesetzliche Sorgfaltspflichten wie die CSDDD, die darauf abzielen, unternehmerische Verantwortung entlang globaler Lieferketten systematisch auszuweiten.
2. Die CSDDD: Entstehung, Inhalte, Vergleich zum LkSG und Bewertung
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) (dt.: Richtlinie über nachhaltige unternehmerische Sorgfaltspflichten) stellt einen zentralen Meilenstein der europäischen Unternehmensregulierung dar, da sie erstmals unionsweit verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten normiert. Die Richtlinie reagiert auf die dokumentierten Defizite freiwilliger Selbstregulierung und schließt bestehende Lücken im Bereich der Unternehmensverantwortung (Bueno et al. 2024, S.1, Z.1–7).
Die Problemlage verschärft sich vor allem dort, wo nationale Rechtsordnungen oder Soft‑Law‑Instrumente keine ausreichenden Mittel bereitstellen, um Unternehmen bei menschenrechtlichen oder ökologischen Schäden wirksam zur Verantwortung zu ziehen (Nartey 2024, S.346-347).
Unter Soft‑Law‑Instrumenten versteht man rechtlich unverbindliche Leitlinien oder Standards, die Unternehmen zwar Orientierung bieten, jedoch keine einklagbaren Pflichten beinhalten (Nartey 2024, S.353–355). Beispiele hierfür sind die OECD‑Leitsätze für multinationale Unternehmen, die ILO‑Tripartite Declaration sowie die UN Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGPs), die zwar Erwartungen an verantwortliche Unternehmensführung formulieren, aber keine rechtliche Durchsetzung ermöglichen (Nartey 2024, S.353–356).
Die CSDDD verfolgt das Ziel, menschenrechtliche und ökologische Risiken entlang globaler Wertschöpfungs‑ und Aktivitätsketten zu identifizieren, zu priorisieren und wirksam zu adressieren (Jevremović Petrović 2024, S.196, Z.8–17; Vovolinis 2025, S.10-11). Dabei ist die Richtlinie nicht nur für europäische Unternehmen relevant: Sie gilt ebenso für außereuropäische Konzerne, sofern diese substanzielle Umsätze im Binnenmarkt erzielen (Jevremović Petrović 2024, S.202, Z.18-30).
Ein Kernbestandteil der Richtlinie ist der verpflichtende Aufbau eines umfassenden Risikomanagementsystems. Unternehmen müssen potenzielle und tatsächliche Risiken identifizieren, bewerten und priorisieren (Bueno et al. 2024, S.3, Z.23–33). Dies umfasst nicht nur direkte, sondern ausdrücklich auch indirekte Geschäftspartner, sofern deren Aktivitäten mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens verbunden sind. Die größten Risikobereiche entstehen insbesondere in den tieferen Stufen der Wertschöpfungsketten, in denen komplexe globale Produktionsnetzwerke ineinandergreifen (Felbermeyr et al. 2025, S.166, Z.57–74).
Zudem basiert die CSDDD auf dem Prinzip der Angemessenheit, welches die Maßnahmen eines Unternehmens proportional zu Größe, Einfluss und Risikoschwere gestaltet (Bueno et al. 2024, S.4, Z.3-19).
Die Richtlinie beinhaltet erstmals verbindliche Anforderungen zur Klimatransformation. Unternehmen müssen Transformationspläne entwickeln, die kompatibel mit den Zielen des Pariser Abkommens sind und konkrete wissenschaftsbasierte Reduktionsstrategien enthalten (Bueno et al. 2024, S.3, Z.5–12).
Von besonderer Bedeutung ist die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung, die es Betroffenen ermöglicht, Schadensersatz gegen Unternehmen einzufordern, sofern diese ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen sind (Jevremović Petrović 2024, S.196, Z.8–17). Während frühere nationale oder internationale Rahmenwerke häufig keine Durchsetzungsmöglichkeiten vorsahen, verbindet die CSDDD unternehmerische Sorgfalt nun mit rechtlicher Haftung.
Im Vergleich zu nationalen Vorgängerregelungen, wie etwa dem deutschen Lieferkettengesetz oder dem französischen Loi de Vigilance, zeichnet sich die CSDDD durch eine größere Reichweite und stärkere Durchsetzungsinstrumente aus (Nartey 2024, S.357–359). Diese Harmonisierung ist entscheidend, da divergierende nationale Standards bisher zu regulatorischer Fragmentierung und Wettbewerbsverzerrungen geführt haben (Bueno et al. 2024, S.1, Z.1–7).
Die Umsetzung der CSDDD entscheidet maßgeblich über ihren Erfolg. Ohne effektive Aufsicht riskiert die Richtlinie, wie frühere Soft‑Law‑Ansätze, in der Praxis an Wirkung zu verlieren (Nartey 2024, S.354–356).
Zusammenfassend markiert die CSDDD einen deutlichen Paradigmenwechsel: Sie führt Unternehmen weg von freiwilligen CSR‑Konzepten (Corporate Sustainability Reporting; dt.: Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen) hin zu verbindlichen, rechtlich einklagbaren Sorgfaltspflichten. Künftig müssen Unternehmen nicht nur Risiken entlang ihrer Wertschöpfungsketten identifizieren, sondern diese auch aktiv verhindern oder mindern. Im Falle eingetretener Schäden sind sie darüber hinaus verpflichtet, angemessene Entschädigungsmaßnahmen zu ergreifen. Gerade für die Bekleidungsindustrie, in der Geschäftsmodelle wie Fast Fashion und Ultra‑Fast‑Fashion besonders hohe soziale und ökologische Risiken erzeugen, stellt dieser verpflichtende Ansatz einen zentralen Schritt dar, um strukturelle Missstände wirksam anzugehen und nachhaltigere Unternehmenspraktiken zu fördern.
2.1. Chronologie der CSDDD: Von freiwilligen Standards zur verbindlichen EU‑Regulierung
Die Entwicklung der CSDDD ist das Ergebnis eines längerfristigen politischen Prozesses, der durch die wachsende Kritik an den strukturellen Defiziten globaler Wertschöpfungsketten geprägt wurde. Freiwillige internationale Leitlinien und Soft‑Law‑Standards erwiesen sich als strukturell unzureichend, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße in globalen Lieferketten wirksam zu verhindern, da sie weder verbindliche Vorgaben noch effektive Durchsetzungsmechanismen enthalten (Nartey 2024, S.352–356).
Ausgangspunkt bildeten internationale Initiativen wie die 2011 verabschiedeten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die erstmals einen umfassenden Rahmen für unternehmerische Sorgfaltspflichten formulierten. Die UN‑Leitprinzipien wurden am 16. Juni 2011 vom UN‑Menschenrechtsrat angenommen, womit sie den zentralen internationalen Referenzrahmen für spätere verbindliche Regulierungsprozesse setzten (Bueno et al. 2024, S.1, Z.1–8).
Diese basierten jedoch auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und sahen keine verbindlichen Durchsetzungsmechanismen vor. Die UN‑Leitprinzipien und verwandte Soft‑Law‑Instrumente waren ausdrücklich als „voluntary“ und „non‑binding“ konzipiert und sahen daher weder Sanktionen noch gerichtliche Durchsetzung vor (Nartey 2024, S.354–356).
Empirische Untersuchungen zeigten in den folgenden Jahren, dass diese freiwilligen Ansätze nur begrenzte Wirkung entfalten. Viele Unternehmen setzten zentrale Elemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten nicht oder nur unzureichend um, insbesondere in komplexen und schwer kontrollierbaren Bereichen globaler Lieferketten. Dadurch blieben strukturelle Probleme wie mangelnde Arbeitssicherheit, niedrige Löhne und Umweltbelastungen in zahlreichen Produktionsländern bestehen (Siakala & Müller 2020, S. 35–37; Schuessler et al. 2018, S.552-556).
Parallel dazu machten globale Krisen und strukturelle Risiken die Verwundbarkeit internationaler Produktionsnetzwerke sichtbar (Siakala & Müller 2020, S. 34–35). Globale Lieferketten sind hochgradig vernetzt und tiefere Zulieferstufen bergen erhebliche, häufig verborgene Risiken, die sich ohne staatliche Regulierung nicht kontrollieren lassen. Da viele Drittstaaten regulatorische Standards nicht wirksam durchsetzen, reichen marktbasierte oder freiwillige Steuerungsmechanismen nicht aus, um solche systemischen Risiken zu begrenzen (Felbermayr et al. 2025, S.165, Z.1-38).
Vor diesem Hintergrund begann die Europäische Union, einen verbindlichen Rechtsrahmen für unternehmerische Sorgfaltspflichten zu entwickeln. Nach einem mehrjährigen Gesetzgebungsprozess wurde die CSDDD im Jahr 2024 verabschiedet (Vovolinis 2025, S.10, Z.1-10) und im Jahr 2025 durch die Omnibus‑Änderungsrichtlinie erneut angepasst (Vovolinis 2025, S.100–103). Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht zu überführen, wobei ihre Anwendung gestaffelt zwischen 2027 und 2029 beginnt (Vovolinis 2025, S.92–94).
Durch den sogenannten Omnibus‑I‑Rechtsakt werden verschiedene bestehende Regelungen technisch aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt. Ziel ist es, eine zusammenhängende und wirksamere Steuerung unternehmerischer Nachhaltigkeitspflichten zu erreichen und die CSDDD in eine breitere europäische Nachhaltigkeitsarchitektur einzubetten, auch wenn dies gleichzeitig zu einer erhöhten regulatorischen Komplexität führt (Felbermeyr et al. 2025, S.166–167).
Die Chronologie der CSDDD verdeutlicht einen grundlegenden Wandel im Umgang mit unternehmerischer Verantwortung: von unverbindlichen internationalen Leitlinien hin zu einem verpflichtenden europäischen Rechtsrahmen. Diese Entwicklung zeigt, dass die Regulierung globaler Lieferketten zunehmend als staatliche Aufgabe verstanden wird, um bestehende Verantwortungslücken systematisch zu schließen (Bueno et al. 2024, S.1–2; Nartey 2024, S.347–349).
2.2. Inhalte der CSDDD: Struktur, Pflichten und zentrale Fachbegriffe
Die CSDDD definiert erstmals auf europäischer Ebene verbindliche Anforderungen an unternehmerische Sorgfaltspflichten entlang globaler Wertschöpfungsketten. Ihr Anwendungsbereich konzentriert sich auf große Unternehmen mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung im EU-Binnenmarkt. So ist die verpflichtende Anwendung auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Mio. € in Art. 2 CSDDD festgelegt (Bueno et al. 2024, S.1–2). Diese Fokussierung auf große Marktakteure (Bueno et al. 2024, S.2, Z.6-15) trägt deren besonderer Hebelwirkung Rechnung, da sie über weitreichende Steuerungs‑ und Einflussmöglichkeiten innerhalb globaler Lieferketten verfügen, was sich aus ihrer erheblichen wirtschaftlichen und politischen Macht ergibt (Nartey 2024, S.351, Z.26-37).
Ein zentrales Element der Richtlinie ist nach Art. 3 CSDDD die Ausweitung der Sorgfaltspflichten auf die gesamte sogenannte „Aktivitätskette“. Diese umfasst neben dem eigenen Geschäftsbereich auch direkte und indirekte Zulieferer sowie vorgelagerte Produktionsstufen (Vovolinis 2025, S.27–29). Gerade in diesen Bereichen treten menschenrechtliche und ökologische Risiken besonders häufig auf, wie empirische Befunde zu Kinderarbeit, Zwangsarbeit, unsicheren Arbeitsbedingungen oder Umweltzerstörung belegen (Suchrow-Köster 2026, S.18–22). Die CSDDD reagiert damit auf ein zentrales Defizit bisheriger Regulierungsansätze, die ausschließlich auf unmittelbar kontrollierbare Unternehmensbereiche beschränkt waren.
Zur Umsetzung dieser erweiterten Verantwortung verpflichtet die Richtlinie Unternehmen zur Einrichtung eines umfassenden Risikomanagementsystems. Dieses umfasst die Identifikation und Bewertung potenzieller Risiken (Art. 8 CSDDD), die Implementierung präventiver Maßnahmen (Art. 10 CSDDD) sowie die Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei bereits eingetretenen Verstößen (Art. 11 CSDDD) (Vovolinis 2025, S.22–27). Ergänzend sind Beschwerdemechanismen zur Meldung von Missständen verpflichtend vorgesehen (Art. 14 CSDDD), wodurch betroffenen Akteuren ein institutionalisierter Zugang zu unternehmensinternen Verfahren eröffnet wird. Die Richtlinie verlangt, dass Unternehmen „eine Beschwerdeprozedur einrichten und aufrechterhalten“, die sich auf potenzielle wie tatsächliche negative Auswirkungen bezieht, und dass Beschwerden von „natürlichen oder juristischen Personen, ihren Vertretern, Gewerkschaften oder anderen relevanten Organisationen“ eingereicht werden können (Vovolinis 2025, S.41–42).
Dokumentations‑ und Berichtspflichten stärken darüber hinaus Transparenz und Nachvollziehbarkeit unternehmerischen Handelns (Art. 16–17 CSDDD). Unternehmen müssen „eine jährliche Erklärung veröffentlichen“, die darlegt, wie sie ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen sind, welche negativen Auswirkungen identifiziert wurden, und welche Maßnahmen ergriffen wurden (Vovolinis 2025, S.45, Z.1–10). Zudem ist diese Erklärung über ein nationales Sammelsystem einzureichen, damit sie über eine zentrale europäische Zugriffsstelle öffentlich zugänglich ist (Vovolinis 2025, S.46–47, Z.1–15).
Ein leitendes Prinzip der CSDDD ist die Angemessenheit der Maßnahmen. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Sorgfaltspflichten im Verhältnis zu ihrer Größe, wirtschaftlichen Bedeutung, Einflussmöglichkeit sowie zur konkreten Risikolage auszugestalten. Dieses Konzept der „appropriate measures“ (Art. 5 CSDDD) bildet einen Kernbestandteil der Richtlinie (Vovolinis 2025, S.22–24).
Über klassische menschenrechtliche und umweltbezogene Anforderungen hinaus integriert die CSDDD zudem klimapolitische Verpflichtungen. Unternehmen sind verpflichtet, Transformationspläne zu entwickeln, die mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens in Einklang stehen. Hierzu gehören zeitgebundene Emissionsreduktionsziele sowie konkrete Maßnahmen zur klimabezogenen Transformation (Art. 22 CSDDD) (Vovolinis 2025, S.48–50). Damit erweitert die Richtlinie ihren Fokus von der reinen Risikovermeidung hin zu einer langfristig angelegten strategischen Steuerung ökologischer Auswirkungen.
Von zentraler Bedeutung für die Wirksamkeit der Richtlinie sind schließlich ihre Durchsetzungsmechanismen. Die CSDDD sieht sowohl behördliche Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten als auch eine zivilrechtliche Haftung vor. So können Bußgelder bis zu 5 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen (Art. 27 CSDDD) (Vovolinis 2025, S.66–69). Darüber hinaus greift eine zivilrechtliche Haftung bei schuldhaften Verstößen gegen Präventions- oder Abhilfepflichten (Art. 29 CSDDD) (Vovolinis 2025, S.52–57). Diese Kombination aus präventiven Anforderungen und verbindlicher Haftung stellt einen wesentlichen Unterschied zu bisherigen, häufig freiwilligen oder nur begrenzt sanktionierten Ansätzen dar.
In ihrer Gesamtheit etabliert die CSDDD damit ein umfassendes System unternehmerischer Sorgfaltspflichten, das auf Prävention, Transparenz und effektive Durchsetzbarkeit ausgerichtet ist. Sie verlagert den Fokus von punktuellen Einzelmaßnahmen hin zu einem strukturierten und kontinuierlichen Management von Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Auf diese Weise trägt sie dazu bei, bestehende Governance-Lücken globaler Lieferketten zu schließen und unternehmerische Verantwortung nicht nur auszuweiten, sondern zugleich konkret in die Praxis zu überführen. Gerade für Branchen mit komplexen und risikobehafteten Lieferketten stellt dies eine grundlegende regulatorische Neuerung dar.
2.3. Vergleich zur deutschen Rechtslage und Bedeutung für Deutschland
Im Vergleich zu bestehenden nationalen Regelungen, insbesondere dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), zeigt sich die weitergehende Reichweite und Verbindlichkeit der CSDDD besonders deutlich. Während das LkSG einen wichtigen ersten Schritt zur rechtlichen Verankerung unternehmerischer Sorgfaltspflichten darstellt, bleibt es in zentralen Punkten hinter den Anforderungen der europäischen Richtlinie zurück. Daher wird die CSDDD als deutlich ambitionierter bewertet, weil sie einen umfassenderen Schutzrahmen etabliert und einen breiteren Anwendungsbereich adressiert (Herzog 2025, S.482, Z.25-32).
Ein wesentlicher Unterschied liegt im Umfang der erfassten Wertschöpfungskette. Das LkSG konzentriert sich überwiegend auf den eigenen Geschäftsbereich sowie unmittelbare Zulieferer und bezieht weiter vorgelagerte Stufen nur eingeschränkt ein. Somit beschränkt das deutsche Gesetz die Pflicht zur Risikoanalyse auf die unmittelbaren Zulieferer, während die EU‑Richtlinie darüber hinausgeht (Herzog 2025, S.482, Z.25-32).
Demgegenüber verfolgt die CSDDD einen umfassenderen Ansatz, indem sie die gesamte Aktivitätskette systematisch in die Sorgfaltspflichten einbezieht. Auf diese Weise werden insbesondere jene Produktionsstufen erfasst, in denen menschenrechtliche und ökologische Risiken typischerweise konzentriert auftreten (Vovolinis 2025, S.27–29; Suchrow-Köster 2026, S.18–22).
Auch inhaltlich erweitert die Richtlinie den bestehenden Regulierungsrahmen. Während das LkSG seinen Schwerpunkt vor allem auf menschenrechtliche Risiken legt und ökologische Aspekte nur begrenzt integriert, verbindet die CSDDD beide Dimensionen umfassend miteinander und ergänzt sie um explizite klimapolitische Anforderungen. Die Verpflichtung zur Entwicklung von Transformationsplänen zur Emissionsreduktion führt dazu, dass Unternehmen ihre Geschäftsmodelle langfristig an den Zielen des Pariser Klimaabkommens ausrichten müssen (Herzog 2025, S.482, Z.33-45; Vovolinis 2025, S.48–50). Damit verschiebt sich der Fokus von einer primär risikoorientierten Betrachtung hin zu einer strategischen Steuerung nachhaltiger Unternehmensentwicklung.
Besonders deutlich wird der qualitative Unterschied in den Durchsetzungsmechanismen. Während das LkSG im Wesentlichen auf behördliche Aufsicht und Bußgelder setzt, verzichtet es auf eine eigenständige zivilrechtliche Haftung. Die CSDDD hingegen verknüpft ihre Sorgfaltspflichten ausdrücklich mit Haftungsregelungen, die es Betroffenen ermöglichen, Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzungen geltend zu machen. Diese Erweiterung erhöht den rechtlichen Druck auf Unternehmen erheblich und stärkt zugleich die Position der von Verstößen betroffenen Akteure (Vovolinis 2025, S.52–56; Herzog 2025, S.482, Z.62-67). Dies führt zu erhöhter Effektivität der Regelungen.
Für den deutschen Rechtsrahmen bedeutet die Einführung der CSDDD folglich eine deutliche Weiterentwicklung. Das LkSG bleibt zwar bestehen, muss jedoch in wesentlichen Punkten an die europäischen Vorgaben angepasst werden. Insbesondere hinsichtlich der erweiterten Reichweite entlang der gesamten Wertschöpfungskette, der Integration klimapolitischer Anforderungen sowie der Einführung wirksamer Haftungsmechanismen. Gleichzeitig trägt die europäische Harmonisierung dazu bei, Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des Binnenmarktes zu reduzieren, indem ein einheitliches regulatorisches Niveau geschaffen wird (Herzog 2025, S.482, Z.1-91; Vovolinis 2025, S.10–12).
Somit wird deutlich, dass die CSDDD die unternehmerische Verantwortung nicht nur erweitert, sondern grundlegend neu ausrichtet. Während das LkSG vor allem eine begrenzte und teilweise reaktive Regulierung etabliert, setzt die europäische Richtlinie auf ein umfassendes, präventiv ausgerichtetes und rechtlich durchsetzbares System. Für Unternehmen bedeutet dies eine Verschiebung hin zu einer deutlich weitergehenden, kontinuierlich wahrzunehmenden Verantwortung entlang globaler Wertschöpfungsketten und damit einen grundlegenden Wandel im Verständnis unternehmerischer Nachhaltigkeitspflichten (Herzog 2025, S.482 Z.1-91; Vovolinis 2025, S.5–7).
2.4. Chancen und Kritikpunkte der CSDDD
Die Diskussion um die CSDDD ist von einem Spannungsverhältnis zwischen hohen regulatorischen Erwartungen und beachtlichem Kritikpotenzial geprägt. Befürworterinnen und Befürworter sehen in der Richtlinie ein notwendiges Instrument zur Schließung struktureller Verantwortungslücken in globalen Lieferketten. Insbesondere wird hervorgehoben, dass freiwillige Selbstverpflichtungen in der Vergangenheit keine ausreichende Verbesserung menschenrechtlicher Standards bewirken konnten.
Freiwillige Instrumente und unverbindliche Leitlinien haben in der Vergangenheit zu unzureichenden Maßnahmen seitens der Unternehmen geführt, da es ihnen an verbindlichen Durchsetzungsmechanismen fehlt. Daher gelten gesetzliche Regelungen als notwendig, um wirksame und flächendeckende Sorgfaltspflichten sicherzustellen (Nartey 2024, S.352–354). Darüber hinaus trägt die Harmonisierung auf europäischer Ebene dazu bei, Wettbewerbsverzerrungen zu reduzieren und ein „Level Playing Field“ zu schaffen, indem für alle Unternehmen gleiche regulatorische Anforderungen gelten (Herzog 2025, S.482, Z.87-91) und somit Wettbewerbsnachteile für solche Unternehmen reduziert, die bereits heute verstärkt in verantwortungsvolle Lieferketten investieren (Siakala & Müller 2020, S.35–36).
Auch die Integration klimapolitischer Zielsetzungen, insbesondere verpflichtender Transformationspläne zur Emissionsreduktion, gilt als wesentlicher Fortschritt, da sie Unternehmen dazu anhält, ihre Geschäftsmodelle langfristig an nachhaltigen Zielen auszurichten (Vovolinis 2025, S.48–50).
Positiv hervorgehoben wird zudem die potenzielle internationale Wirkung der Richtlinie. Durch sogenannte Spill-Over-Effekte kann die CSDDD über den europäischen Binnenmarkt hinaus auf globale Lieferantenstrukturen einwirken. Gerade in Hochrisikobranchen wie der Textilindustrie, der Landwirtschaft oder der Rohstoffgewinnung sind Menschenrechtsverletzungen weit verbreitet (Suchrow-Köster 2026, S.18–22). Vor diesem Hintergrund wird erwartet, dass insbesondere große europäische Abnehmerunternehmen über ihre Marktmacht Verbesserungen entlang der Lieferketten anstoßen können.
Demgegenüber verweisen kritische Stimmen auf erhebliche Umsetzungsrisiken. Häufig genannt werden ein wachsender bürokratischer Aufwand, rechtliche Unsicherheiten sowie komplexe Anforderungen an Unternehmen. Herzog spricht in diesem Zusammenhang von einem „Regulierungspluralismus“, der zu einem zunehmenden Bürokratismus führen und die praktische Umsetzung erschweren könne (Herzog 2025, S.482, Z.81-82). Auch das Prinzip der Angemessenheit birgt Unsicherheiten, da dessen konkrete Auslegung im nationalen Kontext variieren kann und damit unterschiedliche Anwendungspraxen innerhalb der EU wahrscheinlich sind (Vovolinis 2025, S.22–24).
Weitere Kritik richtet sich auf inhaltliche Begrenzungen der Richtlinie. So wird bemängelt, dass bestimmte Phasen der Wertschöpfungskette, insbesondere die Entsorgung von Produkten, nicht in den Anwendungsbereich einbezogen sind, obwohl gerade dort erhebliche ökologische und soziale Risiken entstehen können (Herzog 2025, S.482, Z.85–87). Zudem bleibt offen, ob nationale Aufsichtsbehörden personell und institutionell ausreichend ausgestattet sein werden, um die erweiterten Aufgaben effektiv wahrzunehmen (Vovolinis 2025, S.58–69).
Kontrovers diskutiert wird schließlich auch die Begrenzung des Anwendungsbereichs auf große Unternehmen. Die Schwellenwerte von mindestens 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. € Umsatz (Art. 2 CSDDD) zielen darauf ab, jene Akteure zu regulieren, die aufgrund ihrer Marktmacht besonders großen Einfluss auf globale Lieferketten ausüben. Dass große multinationale Unternehmen tatsächlich über erhebliche ökonomische und politische Einflussmacht verfügen, wird durch die Forschung bestätigt (Nartey 2024, S.351-352).
Tatsächlich kontrollieren wenige große Unternehmen einen erheblichen Anteil des Welthandels, was ihre regulatorische Einbindung besonders wirkungsvoll erscheinen lässt, da zentrale Marktakteure in globalen Wertschöpfungsnetzen nur wenige Verbindungsstufen von fast allen relevanten Zulieferern weltweit entfernt sind und einzelne große Unternehmen aufgrund dieser Struktur weitreichende ökonomische Effekte auslösen können. Gleichwohl wird kritisch angemerkt, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht unmittelbar erfasst werden, obwohl auch sie Teil globaler Lieferketten sind und entsprechende Risiken mitverursachen können (Felbermayr et al. 2025, S.166-167).
Zudem wird die zeitliche Verzögerung der Umsetzung kritisch bewertet. Die sogenannte „Omnibus-I-Richtlinie“ (EU-Omnibuspaket 2025) verschiebt die Anwendung der CSDDD und streckt ihre Einführung zeitlich (Vovolinis 2025, S.101–103). Während dies als Entlastung für Unternehmen begründet wird, sehen Kritikerinnen und Kritiker darin eine Abschwächung der ursprünglichen Ambition, da der transformative Druck auf Unternehmen verzögert wird (Felbermayr et al. 2025, S.169, Z.16-32).
Insgesamt zeigt sich, dass die CSDDD ein weitreichender, zugleich jedoch anspruchsvoller Regulierungsansatz ist. Sie erweitert die Reichweite unternehmerischer Sorgfaltspflichten, stärkt deren rechtliche Durchsetzbarkeit, harmonisiert zentrale Anforderungen auf europäischer Ebene und verknüpft menschenrechtliche sowie ökologische Verpflichtungen systematisch mit klimapolitischen Zielsetzungen (Herzog 2025, S.482 1-91; Vovolinis 2025, S.5–7). Zugleich bleibt entscheidend, wie effektiv die Richtlinie in der Praxis umgesetzt und durchgesetzt wird und welche konkreten Auswirkungen sie auf globale Lieferketten, staatliche Aufsichtsstrukturen und die europäische Unternehmenslandschaft haben wird.
3. Fast Fashion – Funktionsweise und zentrale Akteure
Fast Fashion hat sich in den vergangenen Jahren zu einem prägenden Geschäftsmodell der globalen Modeindustrie entwickelt. Medienanalysen zeigen, dass große Anbieter in immer kürzeren Abständen neue Kollektionen auf den Markt bringen und so einen kontinuierlichen Produktfluss erzeugen, der klassische Modezyklen deutlich beschleunigt (Schacht 2025). Untersuchungen zum Konsumverhalten verdeutlichen, dass der Erwerb von Kleidung häufig durch Aspekte wie Stil, Identitätsbezug und kurzfristige Nutzbarkeit motiviert ist, während Nachhaltigkeitsüberlegungen eine untergeordnete Rolle spielen (Cavazos-Arroyo & Puente-Díaz 2026, S.11-14). Insbesondere Ultra-Fast-Fashion-Unternehmen setzen digitale Trendanalysen und algorithmische Verfahren ein, um Modetrends in Echtzeit zu erkennen und schnell in neue Produkte umzusetzen (Koep-Andrieu & Del Valle 2025). Insgesamt entsteht so ein System, das stark auf Geschwindigkeit, ständige Verfügbarkeit und kurzfristige Nachfrage ausgerichtet ist.
Dabei sind die einzelnen Stufen der textilen Wertschöpfung, von der Rohstoffgewinnung über die Faserproduktion und Textilveredelung bis hin zur Konfektion, international verstreut (Reinhold 2016). Marken verlagern wesentliche Teile der Produktion in Länder mit niedrigen Lohnkosten, sodass die Fertigung häufig in voneinander getrennten Einheiten organisiert ist, die jeweils unterschiedliche Arbeitsschritte übernehmen (Thomas 2019, S.68, Z.18-24) Gleichzeitig sind diese Strukturen mit erheblichen ökologischen Belastungen verbunden, etwa durch ressourcenintensive Materialien wie Baumwolle und Polyester sowie durch den globalen Transport. Für die Polyesterprodukte ist zudem hervorzuheben, dass Recycling bislang nur einen geringen Marktanteil erreicht. (Erbslöh 2025, S.276-282).
In zentralen Produktionsländern wie Bangladesch, Indien, China oder Vietnam wird deutlich, dass der anhaltende Kostendruck entlang globaler Modeketten zu niedrigen Löhnen, langen Arbeitszeiten und unzureichenden Sicherheitsstandards führt. Diese Problemlagen sind eng mit strukturellen Faktoren wie schwacher staatlicher Regulierung und intensivem Preisdruck verknüpft und werden als systemisches Merkmal der Branche beschrieben (Schuessler et al. 2018, S.552-556). Es bestehen vielfältige ökologische Belastungen entlang der Lieferkette, darunter Umweltverschmutzung, hoher Wasserverbrauch und der Einsatz chemischer Substanzen (Thomas 2019, S.25-26). Zudem erzeugt die textile Wertschöpfungskette erhebliche Abfallmengen und Textilien werden zunehmend Teil globaler Müllströme (Erbslöh 2025, S. 280, Z.3-10).
Auch Konsument*innen sind wesentlicher Bestandteil dieses Systems. Kaufentscheidungen von Kleidung sind häufig durch ästhetische Präferenzen, persönlichen Ausdruck und schnelle Verfügbarkeit geprägt, während ökologische Aspekte im Entscheidungsprozess meist nachrangig bleiben (Cavazos-Arroyo & Puente-Díaz 2026, S.11-17). Mögliche moralische Spannungen und Schuldgefühle im Konsumverhalten werden häufig relativiert oder kompensiert, etwa durch Kleiderspenden oder eine verlängerte Nutzung von Kleidungsstücken (Cavazos-Arroyo & Puente-Díaz 2026, S.12, Z.10-26). Im Widerspruch dazu produziert die Branche trotzdem viel Abfall, weil Kleidung billig hergestellt und schnell entsorgt wird (Arend 2025).
Vor diesem Hintergrund versuchen politische und zivilgesellschaftliche Akteure zunehmend, steuernd einzugreifen. Frankreich hat 2024 Maßnahmen eingeführt, die auf eine Begrenzung negativer sozialer und ökologischer Auswirkungen der Modeindustrie abzielen, unter anderem durch strengere Vorgaben für Fast-Fashion-Anbieter (Louis 2024). Dafür dienen Instrumente wie Reparaturboni, Kennzeichnungspflichten für Textilien sowie ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung (Erbslöh 2025, S.278-279). Auch auf europäischer Ebene werden Strategien zur Förderung kreislauffähiger Textilien entwickelt, die Anforderungen an Langlebigkeit, Wiederverwendung und Recycling verschärfen sollen (Erbslöh 2025, S.379, Z. 34-40). Parallel dazu machen NGOs wie die Deutsche Umwelthilfe wiederholt auf Missstände wie Textilmüll, prekäre Arbeitsbedingungen und Umweltbelastungen aufmerksam (Arend 2025).
Fast Fashion erweist sich damit als vielschichtiges System, in dem globalisierte Produktionsstrukturen, digitalisierte Geschäftsmodelle, spezifische Konsumpraktiken und politische Rahmenbedingungen eng miteinander verflochten sind. Die vorliegenden Befunde zeigen übereinstimmend, dass dieses System sowohl erhebliche soziale als auch ökologische Belastungen hervorbringt und zugleich durch das Zusammenspiel von Unternehmen, Konsument*innen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und politischen Akteuren reguliert wird (Schuessler et al. 2018, S.552-556; Erbslöh 2025, S.276-282; Cavazos-Arroyo & Puente-Díaz 2026, S.1-4).
3.1. Soziale und ökologische Risiken durch Fast Fashion
Die Fast-Fashion-Industrie ist in besonderem Maße mit sozialen und ökologischen Risiken verknüpft, die sich aus den strukturellen Eigenschaften globaler Lieferketten sowie den spezifischen Merkmalen des Geschäftsmodells ergeben. Prägend ist dabei die Kombination aus beschleunigten Produktionszyklen, niedrigen Verkaufspreisen und einer stark fragmentierten, international organisierten Wertschöpfung. Fast Fashion basiert auf einer „ständigen Produktion“ und einer damit verbundenen Überproduktion, deren negative Folgen überwiegend in die Produktionsländer ausgelagert werden (Reinhold 2016). Die Branche bildet ein System globaler Auslagerung, das durch den Einsatz kostengünstiger Arbeitskraft und kurze Produktionsrhythmen erhebliche soziale und ökologische Belastungen erzeugt (Thomas 2019, S.17-22; S.68, Z.18-24). Es ist hervorzuheben, dass Fast Fashion die Beschleunigung textiler Wertschöpfungsketten strukturell vorantreibt und damit bestehende Problemlagen weiter verschärft (Erbslöh 2025, S.276-277).
In Produktionsländern stellen Verstöße gegen grundlegende Arbeitsrechte ein systemisches Risiko der Branche dar. In zahlreichen Ländern sind niedrige Löhne, unzureichende soziale Absicherung sowie eingeschränkte Gewerkschaftsrechte weit verbreitet (Reinhold 2016). Insbesondere Kostendruck und mangelnde staatliche Kontrolle verstärken diese Problemlagen erheblich. Der Einsturz des Rana-Plaza-Gebäudes verdeutlicht exemplarisch, wie fehlende Arbeitssicherheit, unzureichende Aufsicht und ausbeuterische Strukturen tief in globalen Lieferketten verankert sind (Schuessler et al. 2018, S.552-556). Ultra-Fast-Fashion-Modelle erzeugen zudem zusätzliche Risiken, da extrem kurze Produktionszyklen Zulieferbetriebe zu Überstunden, informellen Beschäftigungsverhältnissen und unsicheren Arbeitspraktiken drängen (Koep-Andrieu & Del Valle 2025).
Kinderarbeit ist in der globalen Modeindustrie nachweislich verbreitet. Kinder sind dabei in textilen Werkstätten tätig, etwa beim Nähen oder Transportieren von Kleidungsstücken (Thomas 2019, S.25, Z.5-12). Die Praxis ist aus ethischer Sicht nicht vertretbar, da sie die Ausbeutung besonders vulnerabler Gruppen darstellt.
Ein weiteres zentrales Problem liegt in der begrenzten Transparenz globaler Lieferketten. Viele große Modeunternehmen gewähren weder vollständige Einblicke in ihre Lieferstrukturen noch halten sie zentrale Nachhaltigkeitsziele konsequent ein (Schacht 2025). In schnell getakteten Geschäftsmodellen ist die Rückverfolgbarkeit besonders erschwert, da Standards in komplexen, häufig wechselnden Zuliefernetzwerken nur schwer durchgesetzt werden können (Koep-Andrieu & Del Valle 2025).
Auch aus ökologischer Perspektive zählt Fast Fashion zu den besonders problematischen Industriebereichen. Die Auswirkungen beginnen bereits in der Rohstoffgewinnung. Baumwolle und Polyester stellen dabei die dominierenden Faserarten dar. Beide sind mit erheblichen Umweltbelastungen verbunden: hoher Wasserverbrauch im Fall von Baumwolle sowie hoher Energieeinsatz und Mikroplastikemissionen bei Polyester (Erbslöh 2025, S.276-277). National Geographic dokumentiert am Beispiel des Baumwollanbaus in Zentralasien, dass intensive Bewässerung der Baumwollfelder zur drastischen Austrocknung des Aralsees geführt hat. Dies ist verbunden mit toxischen Sandstürmen, dem Zusammenbruch regionaler Ökosysteme und erheblichen sozialen Folgewirkungen für die umliegende Bevölkerung (Synnott 2017).
Folglich tragen die weiteren Verarbeitungsschritte maßgeblich zur Umweltbelastung bei. In vielen Produktionsländern werden unbehandelte Abwässer aus Färbereien und Veredelungsbetrieben in Gewässer eingeleitet, was erhebliche ökologische Schäden verursacht (Schacht 2025). Zudem setzen synthetische Fasern beim Waschen Mikroplastik frei, was schätzungsweise 35% zur globalen Meeresverschmutzung durch Microplastik beiträgt (Schacht 2025).
Ein weiteres strukturelles Problem stellt der wachsende Textilmüll dar. Textilien zählen inzwischen zu den größten und am schnellsten wachsenden Abfallströmen: In Europa fallen bereits große Mengen an Textilmüll an, und weltweit entstehen jährlich rund 92 Mio. t Textilabfälle (Erbslöh 2025, S.280, Z.1-10). So berichtet das Bundesumweltministerium, dass "rund 40 Prozent der in Deutschland gekauften Kleidung kaum oder gar nicht getragen" werden (Arend 2025) bevor sie im Müll landen. Zudem sind ca. 69 % der Fasern synthetisch und können kaum recycelt werden (Schacht 2025).
In Ländern wie Ghana treffen Unmengen europäischer Alttextilien ein, von denen ein erheblicher Teil unmittelbar als Abfall endet (Arend 2025). Schließlich wird weltweit nur ein geringer Anteil von Textilien tatsächlich recycelt, während der Großteil verbrannt oder deponiert wird (Schacht 2025).
Fast Fashion führt somit zu weitreichenden sozialen und ökologischen Belastungen, die unmittelbar aus den grundlegenden Mechanismen des Geschäftsmodells resultieren. Niedrige Preise, beschleunigte Produktionszyklen, global fragmentierte Wertschöpfung und begrenzte Transparenz verstärken Risiken für Arbeitsrechte, Umweltstandards und Entsorgungssysteme gleichermaßen. (Schuessler et al. 2018, S.552-554; Schacht 2025; Erbslöh 2025, S.276-282; Thomas 2019, S.17-26).
3.2. Bedeutung, Chancen und Grenzen der CSDDD in Bezug auf die Fast Fashion Industrie
Vor dem Hintergrund der ausgeprägten Strukturprobleme globaler Lieferketten kommt der CSDDD für die Fast‑Fashion‑Industrie eine zentrale regulatorische Bedeutung zu. Starker Preisdruck, ausgelagerte Zuliefernetzwerke und schwache Regulierung führen zu Ausbeutung, gefährlichen Arbeitsbedingungen und erheblichen Umweltbelastungen (Schuessler et al. 2018, S.552–554; Erbslöh 2025, S.276–282). Zudem ist das Fast-Fashion-System eines, das „auf Kosten von Menschen und Umwelt“ funktioniert und auf ununterbrochener Produktion und schneller Entsorgung basiert (Reinhold 2016).
Die CSDDD adressiert diese Problematik, indem sie unternehmerische Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Aktivitätskette verbindlich ausweitet und damit insbesondere jene vorgelagerten Produktionsstufen einbezieht, in denen Risiken typischerweise besonders ausgeprägt sind (Vovolinis 2025, S.27–29).
Daraus ergeben sich wesentliche Chancen: Große Modeunternehmen verfügen über erhebliche Steuerungsmacht innerhalb globaler Lieferketten. Durch verpflichtende Risikoanalysen, Präventions‑ und Abhilfemaßnahmen können sie Einfluss auf Arbeitsbedingungen und Umweltstandards nehmen (Vovolinis 2025, S.22–27). Zusätzlich eröffnet die Integration klimapolitischer Anforderungen die Möglichkeit, Geschäftsmodelle langfristig nachhaltiger auszurichten, was angesichts der erheblichen ökologischen Belastungen der Branche besonders relevant ist (Erbslöh 2025, S.276–280; Vovolinis 2025, S.48–50).
Gleichzeitig zeigen sich klare Grenzen. Die hohe Komplexität, Dynamik und Intransparenz globaler Lieferketten erschweren die praktische Umsetzung der Sorgfaltspflichten erheblich (Siakala & Müller 2020, S.37–38; Koep Andrieu & Del Valle 2025). Hinzu kommt, dass die Wirksamkeit stark von der tatsächlichen Durchsetzung abhängt und Unternehmen auf regulatorischen Druck mit Ausweichstrategien reagieren könnten. Der begrenzte Anwendungsbereich auf große Unternehmen lässt zudem Teile der Branche unberührt (Bueno et al. 2024, S.2–4). Schließlich adressiert die Richtlinie primär unternehmerisches Handeln, während konsumseitige Treiber wie hohe Nachfrage nach günstiger, schnell verfügbarer Mode bestehen bleiben (Cavazos Arroyo & Puente‑Díaz 2026, S.11–15; Schacht 2025).
Eine weitere wesentliche Grenze der CSDDD liegt jedoch darin, dass sie das wachsende Textilmüllproblem nicht reguliert. Obwohl Fast Fashion aufgrund kurzer Nutzungsdauer und geringer Produktqualität enorme Mengen an Alttextilien erzeugt, enthält die Richtlinie keinerlei Vorgaben zur Abfallvermeidung, Getrenntsammlung oder Entsorgungsverantwortung (Herzog 2025, S.482, Z.85–87; Schacht 2025).
Gerade dieser Bereich wird zunehmend als strukturelles Defizit wahrgenommen, weshalb in Deutschland parallel die Einführung eines eigenständigen Textilgesetzes diskutiert wird. Dieses sieht eine ausgeweitete Herstellerverantwortung für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Alttextilien sowie finanzielle Anreize für langlebigere und recycelbare Produkte vor (Halasz 2026). Die politische Debatte zeigt, dass die Regulierung textiler Abfallströme eine eigenständige Herausforderung darstellt, die von der CSDDD nicht abgedeckt wird und daher ergänzende gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich sind.
4. Fazit
Die Analyse zeigt, dass die CSDDD einen grundlegenden Wandel in der Verantwortungszuweisung für Unternehmen im Fast‑Fashion‑Sektor einleitet. Während das Geschäftsmodell bisher maßgeblich auf ausgelagerten Risiken, global fragmentierten Lieferketten und fehlender Transparenz basierte, verschiebt die Richtlinie die bislang vorherrschende freiwillige Unternehmensverantwortung hin zu verbindlichen und durchsetzbaren Pflichten, die entlang der gesamten Aktivitätskette gelten. Damit schließt sie strukturelle Lücken, die über Jahrzehnte zentrale Treiber menschenrechtlicher und ökologischer Missstände waren.
Im Kern erweitert die CSDDD die Verantwortung der Unternehmen auf drei Ebenen: Erstens werden Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und ökologische Risiken systematisch zu identifizieren, zu priorisieren und zu adressieren, einschließlich tief vorgelagerter Zulieferstufen, in denen die Risiken der Fast‑Fashion‑Industrie typischerweise besonders hoch sind. Gerade in diesen Bereichen führte der bisherige Fokus auf unmittelbare Zulieferer zu erheblichen Kontrolllücken. Die CSDDD verankert nun eine kontinuierliche und risikoorientierte Sorgfaltspflicht, die nicht nur Prävention, sondern auch Abhilfe und Wiedergutmachung umfasst.
Zweitens verschärft die Richtlinie die rechtliche Haftung und verknüpft erstmals in der EU verbindliche Sorgfaltspflichten mit der Möglichkeit zivilrechtlicher Inanspruchnahme. Damit entsteht ein externer Durchsetzungsmechanismus, der den Druck auf Unternehmen deutlich erhöht und weit über nationale Vorgängerregelungen wie das deutsche LkSG hinausgeht. In Kombination mit möglichen Bußgeldern von bis zu fünf Prozent des weltweiten Jahresumsatzes schafft die CSDDD einen Regulierungsrahmen, der die unternehmerische Verantwortung auf eine neue Stufe hebt.
Drittens adressiert die Richtlinie zusätzlich die klimapolitische Dimension globaler Lieferketten. Durch verpflichtende Transformationspläne, die mit dem Pariser Klimaabkommen kompatibel sein müssen, rückt die CSDDD das Geschäftsmodell selbst in den Fokus. Damit wird nicht nur die Einhaltung von Mindeststandards reguliert, sondern ein strategischer Wandel hin zu langfristig nachhaltigen Unternehmenspraktiken angestoßen. Dies ist ein zentraler Punkt in einer Branche, deren ökologische Belastungen durch Überproduktion, ressourcenintensive Materialien und Textilmüll besonders gravierend sind.
Gleichzeitig zeigt die Arbeit, dass der transformative Anspruch der CSDDD nicht frei von Grenzen ist. Die hohe Komplexität, Dynamik und Intransparenz globaler Lieferketten erschweren die praktische Umsetzung erheblich. Zudem bleibt die Wirksamkeit der Richtlinie stark von der tatsächlichen behördlichen Durchsetzung abhängig. Unternehmen könnten auf regulatorischen Druck mit formaler oder symbolischer Ausführung reagieren, während die strukturelle Machtasymmetrie in Zuliefernetzwerken fortbesteht.
Hinzu kommen externe Faktoren, die außerhalb der Regulierung liegen: Die konsumbedingte Nachfrage nach schneller und günstiger Mode bleibt hoch und trägt wesentlich zur problematischen Dynamik der Branche bei. Solange Konsummuster nicht parallel verändert werden, kann die CSDDD zwar Unternehmenspraktiken beeinflussen, aber nicht alle systemischen Ursachen der Fast‑Fashion‑Problematik adressieren.
Die Analyse beantwortet die Forschungsfrage wie folgt: Die CSDDD verändert die Verantwortung von Unternehmen im Fast‑Fashion‑Sektor tiefgreifend, indem sie aus einer vormals weitgehend freiwilligen Selbstverpflichtung eine verbindliche, rechtlich durchsetzbare und weitreichend angelegte Sorgfaltspflicht macht, die sowohl menschenrechtliche als auch ökologische und klimapolitische Anforderungen umfasst. Die Richtlinie stärkt die Rechenschaftspflicht entlang globaler Wertschöpfungsketten und schafft neue Instrumente, um strukturelle Risiken bei der Produktion von Fast Fashion systematisch zu adressieren. Ihre transformative Kraft ist jedoch maßgeblich abhängig von effektiver Umsetzung und konsequenter Kontrollmechanismen. Darüber hinaus bedarf es ergänzender politischer Maßnahmen, die die zentralen Treiber von Fast Fashion eindämmen, nämlich die maßlose Überproduktion, in ihrer Wechselwirkung mit dem unreflektierten Überkonsum und folglich den daraus entstehenden Berg an Textilmüll.
Damit stellt die CSDDD einen ambitionierten, aber nicht hinreichenden Schritt dar: Sie kann zentrale Verantwortungslücken schließen und unternehmerisches Handeln wirksam regulieren, vermag jedoch allein nicht, die tief verankerten strukturellen und konsumgetriebenen Dynamiken des Fast‑Fashion‑Systems vollständig zu überwinden.
Abkürzungsverzeichnis
- CSR Corporate Social Responsibility
- CSDDD Corporate Sustainability Due Diligence Directive (EU‑Richtlinie über nachhaltige unternehmerische Sorgfaltspflichten)
- EU Europäische Union
- LkSG Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Deutschland)
- NGO Nichtregierungsorganisation
- UN United Nations (Vereinte Nationen)
- UNGPs UN Guiding Principles on Business and Human Rights (Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte)
- ILO International Labour Organization (Internationale Arbeitsorganisation)
- OECD Organisation for Economic Co‑operation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
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