Montag, 22. Mai 2023

Straßenbeleuchtung gegen Insektensterben

Die Anzahl der Insekten ist seit den 1980er Jahren um 75 bis 80 Prozent zurückgegangen. Belegt wurde dies durch die im Oktober 2017 veröffentlichte „Krefelder Studie“, bei der ehrenamtliche Insektenkundler*innen von 1989 bis 2016 die Insektenbestände in 63 deutschen Schutzgebieten mit Flugfallen auswerteten.

Doch nicht nur die „Krefelder Studie“ weist den Rückgang der Insektenvielfalt nach. Ein weiteres Beispiel sind die Roten Listen der gefährdeten Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Deutschlands. Insgesamt stehen von den bisher bewerteten Insektenarten 42 Prozent als bestandsgefährdet, extrem selten oder bereits ausgestorben oder verschollen auf der Roten Liste (vgl. bmuv 2023).

Gründe für das Insektensterben gibt es viele. Neben der Verarmung der Landschaft, Agrargiften, Überdüngung, versiegelten Böden, intensiver Landwirtschaft oder naturfeindlichen Privatgärten spielt die nächtliche Lichtverschmutzung eine zentrale Rolle. Aber warum? Die Mehrheit der Insekten ist nachtaktiv und die meisten Arten werden von Licht angezogen. In einer einzigen Sommernacht lassen allein in Deutschland eine Milliarde Insekten ihr Leben. Sie verbrennen oder sterben an Erschöpfung.

Das künstliche Licht stört den Tag-Nacht-Rhythmus der Insekten und auch ihr Jagd- und Fortpflanzungsverhalten (vgl. BUND 2023). Auf diese Weise werden die Insekten ihrer ökologischen Aufgabe entzogen – als Futter für andere Tiere zu dienen. Über die Konsequenzen und Probleme, die dies mit sich bringt, kann bisher nur spekuliert werden (vgl. Kassel 2021). Die Lichtverschmutzung nimmt weltweit zu. In Deutschland kommen immer mehr LED-Straßenlampen zum Einsatz, diese sind zwar relativ insektenverträglich, doch durch ihren günstigen Betrieb weiten viele Kommunen ihre Beleuchtung und damit auch die Lichtverschmutzung aus (vgl. BUND 2023).

Doch was sind Lösungen? Die Umsetzung und Etablierung eines insektenfreundlichen Straßenbeleuchtungsdesigns. Dies ermöglicht die Abschirmung der Leuchtmittel und Ausleger, so dass eine Abstrahlung und Reflektion des Lichtes im Bereich der Flughöhe von Insekten sowie auf angrenzende Biotope, wie Gewässer und Uferzonen, reduziert wird (vgl. IGB 2023).

In Baden-Württemberg muss, mit Blick auf den geänderten Paragrafen 21 des Landesnaturschutzgesetzes, die Straßenbeleuchtung bis 2030 insektenfreundlich um- und nachgerüstet werden. Ein weiteres Projekt beschäftigt sich mit „mitlaufendem Licht“. Dabei kann durch eine intelligente Steuerung Energie gespart und insektenfreundlich beleuchtet werden. Die Beleuchtung kann stark gedimmt oder abgeschaltet werden. Nähert sich eine Person, geht die erste Laterne an und gibt ein Signal an die nachfolgenden, wodurch der Weg beleuchtet wird. Diese Beleuchtungskonzepte dienen nicht nur dem Insektenschutz, sondern sorgen beim Einsatz in Wohngebieten auch für besseren Schlaf der Anwohner*innen (vgl. Schlüter 2021).

Literatur

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