Donnerstag, 21. April 2022

Einweg- und Mehrwegpfand in Deutschland

Die Idee hinter einem Flaschen- und Dosenpfand ist so einfach wie genial. Ein Pfand auf Getränkeverpackungen soll Abfall reduzieren, Rohstoffe schonen, für eine sauberere Umwelt sorgen und das Konsumverhalten verändern. Seit der Einführung des Flaschen- und Dosenpfands 2003 hat sich in Deutschland vieles verändert. Sowohl zum Guten als auch zum Schlechten.

Der Beweggrund für diese Seminararbeit ist der Satz: Geld wirft man nicht weg! Diesen Satz kennen wir alle. Meine Großeltern predigten das, dann meine Eltern und heutzutage reproduziere ich es. Schon als kleiner Junge, wenn ich nachmittags mit dem Fahrrad durch den Ort fuhr, konnte ich nicht verstehen, warum Pfandflaschen einfach so in der Gegend rumlagen. Also packte ich sie ein, brachte sie zur Tankstelle oder zum Getränkehändler. Von dem Pfandgeld kaufte ich mir Süßigkeiten beim Bäcker. Aus Müll Geld gemacht. Schwäbisch sparsam, wie ich aufgewachsen bin, konnte ich so mein Taschengeld für etwas anderes sparen. Auch deshalb ist es mir ein Anliegen, mehr Menschen die Initiative "Pfand gehört daneben" vorzustellen und im Zuge dessen die Hintergründe des deutschen Pfandsystems zu erläutern.

Pfand gehört daneben

"Pfand gehört daneben" ist eine Initiative des Getränkeunternehmens Fritz-Kola zugunsten von Pfandsammler*innen. Das Ziel ist, das Sammeln von Pfandflaschen zu erleichtern und so denjenigen, die mithilfe von Pfandgut über die Runden kommen müssen, eine zwar geringe, aber dennoch spürbare Hilfe zukommen zu lassen. Gilt es als kleine Geste der Solidarität, wenn man unterwegs ist und keine Möglichkeit hat, seine Flasche abzugeben, diese neben einen öffentlichen Mülleimer zu stellen, anstatt sie hineinzuwerfen?

Jährlich landen Pfandflaschen im Wert von etwa 180 Millionen Euro im Müll. Das belastet nicht nur die Umwelt, sondern bringt viele Widrigkeiten für Pfandsammelnde. Das Durchwühlen von Abfällen ist nicht nur demütigend, sondern auch gefährlich aufgrund des hohen Verletzungs- und Infektionsrisiko. Schließlich landen in öffentlichen Mülleimern auch gefährliche Gegenstände von zerbrochenem Glas bis zu benutzen Spritzen. Zudem ist es mancherorts sogar bei Androhung eines Bußgeldes verboten, etwas aus dem Müll zu entnehmen (vgl. Pfand gehört daneben o.J.)

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Begriffserläuterung: Nachhaltigkeit

Der Begriff Nachhaltigkeit kommt ursprünglich aus der Forstwirtschaft und besagt, dass nicht mehr Holz gefällt werden darf, als jeweils nachwachsen kann (vgl. Duden o.J.). Im allgemeinen Sinne und im ökologischen Gebrauch ist es das „Prinzip, nach dem nicht mehr verbraucht werden darf, als jeweils nachwachsen, sich regenerieren, künftig wieder bereitgestellt werden kann“ (Duden o.J.).

Aus dem Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit geht hervor, dass man nachhaltige Entwicklung nur dann erreichen kann, wenn alle drei Säulen - ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit - zu gleichen Teilen Beachtung finden (vgl. bessergrün GmbH o.J.).

Das deutsche Pfandsystem

Die Funktion eines Verpackungspfands ist geläufig. Man kauft eine volle Flasche und zahlt zusätzlich ein Pfand. Gibt man die leere Flasche wieder im Handel ab, bekommt man sein Pfandgeld zurück. Eine simple Sache und Alltag für die deutschen Verbraucher*innen. Im deutschen Pfandsystem ist zwischen Mehrweg- und Einwegpfandsystem zu unterscheiden. Für die Verbraucher*innen macht das, außer hinsichtlich der Höhe des Pfands, keinen Unterschied. Gibt man die Verpackung zurück, erhält man sein Pfand zurück, egal ob Mehrweg oder Einweg. Jedoch steckt eine ganze Menge dahinter und auch als Verbraucher*in sollte man die Merkmale der beiden Systeme kennen.

Mehrwegsystem

Der Gedanke eines Mehrwegsystems ist im Grunde einfach. Man kauft etwas in einem Gefäß. Ist das Produkt aufgebraucht und das Gefäß leer, wird es ausgespült und wieder befüllt. Dieses Prinzip existiert bereits seit Jahrhunderten. Schon die Römer*innen transportierten ihr Wasser oder ihren Wein in Tongefäßen, welche nach dem Benutzen nicht zerstört, sondern wieder befüllt wurden (vgl. AK Mehrweg GbR o.J. a).

Es gibt sowohl Glas- als auch PET-Mehrwegflaschen, auf welche je nach Art und Form unterschiedliche Pfandbeträge erhoben werden. Auf Mehrweg-Bierflaschen aus Glas in allen Größen werden 8 Cent Pfand erhoben, auf Mehrweg-Bierflaschen mit Bügelverschluss 15 Cent, bei Mehrweg-Mineralwasserflaschen, sowohl Glas als auch PET, sind es auch 15 Cent, in Ausnahmefällen sogar 25 Cent. Auch bei Mehrwegflaschen für Saft oder Softdrinks liegt der Pfandbetrag bei 15 Cent. Außerdem wird auf manche 1,0-Liter-Weinflaschen 2 oder 3 Cent Pfand erhoben (vgl. AK Merhweg GbR o.J. b).

Seit 2004 werden Mehrwegflaschen mit dem Mehrwegzeichen gekennzeichnet. Dieses ist als Marke geschützt und darf nur von Hersteller*innen, die die Verwendungsbestimmungen unterzeichnet haben, eingesetzt werden. Das Zeichen wurde aufgrund des 2003 eingeführten Pflichtpfands für Einwegflaschen eingesetzt. So sollte die Unterscheidung zwischen Mehrweg- und Einwegflaschen sichergestellt werden (vgl. AK Mehrweg GbR o.J. e).

Mehrwegkreislauf

Die Kund*innen trinken ihre Mehrwegflasche aus und bringen sie zurück zum Einzelhandel. Die Verbraucher*innen bekommen hier ihr Pfand ausgezahlt und die leeren Flaschen und Getränkekästen werden vom Getränkefachgroßhandel abgeholt. Der Getränkefachgroßhandel ist das Bindeglied zwischen Herstellerfirmen und Einzelhandel. Der Einzelhandel wird von ihm mit Getränken beliefert und bringt das Leergut zurück zu den Abfüllbetrieben. Mit einer Vorratshaltung wird für ausreichend Nachschub gesorgt. Vor dem neuen Befüllen werden die Flaschen von den Herstellerfirmen kontrolliert und gereinigt. Die neu befüllten Flaschen gelangen über den Getränkefachgroßhandel zum Einzelhandel und so wieder zu den Kund*innen (vgl. AK Mehrweg GbR o.J. a).

„Mehrwegflaschen aus Glas werden mehr als 50 Mal, Mehrwegflaschen aus PET bis zu 25 Mal wiederbefüllt“ (AK Mehrweg GbR o.J. c).

So werden Rohstoffe und Energie gespart. Durch das mehrmalige Wiederverwenden der Flaschen verursachen Getränke aus Mehrwegflaschen deutlich weniger CO2-Emissionen als Getränke in Einwegflaschen (vgl. AK Mehrweg GbR o.J. c). Dies wurde auch durch eine Ökobilanz aus dem Jahr 2008, die von der Genossenschaft Deutscher Brunnen eG in Auftrag gegeben wurde, bestätigt. Diese untersuchte die Umweltauswirkungen von Mehrweg- und Einwegflaschen von Mineralwasser und alkoholfreien Erfrischungsgetränken (vgl. AK Mehrweg GbR o.J. d). Das Ergebnis der Ökobilanz:

„PET-Mehrwegflaschen sind die umweltfreundlichste Verpackung für alkoholfreie Getränke, dicht gefolgt von Glas-Mehrwegflaschen. PET- Einwegflaschen schneiden wegen durchschnittlich längerer Transportwege und einem höheren Rohstoffverbrauch deutlich schlechter ab“ (AK Mehrweg GbR o.J. d).

Einwegsystem

Das Einwegsystem unterscheidet sich vom Mehrwegsystem durch das ausschließlich einmalige Verwenden der Verpackungen und wird durch die DPG Deutsche Pfandsystem GMBH geregelt (vgl. DPG o.J. a). „Für die Vermarktung von Einweggetränkeverpackungen ist die Erhebung eines Pfandes in Höhe von 25 Cent je Verpackung gesetzlich vorgeschrieben“ (DPG o.J. a).

Die DPG wurde 2005 vom Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) mit dem Ziel eines vollkommen neuen Einwegpfandsystems zur Realisierung eines reibungslosen Pfandkreislaufs gegründet (vgl. DPG o.J. a). Sie schafft die Rahmenbedingungen und Standards zur angemessenen Umsetzung der durch das Verpackungsgesetz vorgeschriebenen Pfanderhebungs- und Pfanderstattungspflicht für alle Beteiligten am deutschen Einwegpfandsystem (vgl. DPG o.J. b). Eingebunden werden dabei nicht nur Getränkeherstellerfirmen und Importierende (Erstinverkehrbringende) sowie Händler*innen und sonstige Letztvertreibende (Rücknehmende), sondern auch die Herstellerfirmen von Lehrgutrücknahmeautomaten, Zählzentren, hochspezialisierte Farbverwender und Clearing-Dienstleistungsunternehmen (vgl. DPG o.J. a).

Die DPG garantiert für den verlässlichen Betrieb der DPG-Stammdatenbank, entwickelt verbindliche Kennzeichnungsstandards, hält rechtskonforme Vertragswerke für ihre Systempartner vor, realisiert ein IT-Schnittstellenmanagement und trägt die Verantwortung für das Marketing und die Öffentlichkeitsarbeit der Non-Profit-Gesellschaft. In die Pfand-, Waren- und Rücknahmeströme greift die DPG ausdrücklich nicht ein (vgl. DPG o.J. b).

Ein zentrales Element des DPG-Systems ist die Kennzeichnung pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen. Alle Herstellerfirmen und Importierende, welche am DPG-System teilnehmen möchten, verpflichten sich zu dieser speziellen Kennzeichnung. Diese besteht in erster Linie aus der DPG-Markierung mit einer speziellen DPG-Farbe und einer für den deutschen Markt exklusiv generierten Artikelnummer (Global Trade Item Number, GTIN) (vgl. DPG o.J. a).

Über diese artikelspezifische GTIN sind alle in das deutsche Einwegpfandsystem integrierten Verpackungen identifizierbar. Diese kann mit der zentralen Stammdatenbank der DPG abgeglichen und so einer bestimmten Herstellerfirma oder einem Importunternehmen zugeordnet werden. Die Rücknahmeautomaten und Zählzentren lesen die GTIN aus und generieren einen Datensatz mit den wesentlichen Artikelinformationen. Zugleich werden die rückgenommenen Verpackungen physisch zerstört und der Verwertung zugeführt (vgl. DPG o.J. a).

Pfand-Clearing

Der mit der Pfanderstattungspflicht einhergehende Pfandausgleich zwischen den Systembeteiligten wird auch als Pfand-Clearing bezeichnet (vgl. DPG o.J. a). Die Rücknehmenden sind gesetzlich zur Pfanderstattung verpflichtet, deshalb würden sie ohne einen verlässlichen Pfandausgleich ein enormes Minus in ihrer Pfandbilanz erwirtschaften.

„Um das zu vermeiden, regelt das Pfand-Clearing, dass Getränkehersteller und Importeure, die eine Verpackung in Verkehr gebracht und somit als erste das Pfand erhoben und eingenommen haben, dem zurücknehmenden Händler das an den Kunden ausgezahlte Pfandgeld ausgleichen müssen“ (DPG o.J. a).

Das Pfand-Clearing im DPG-System basiert grundlegend auf elektronischen Rohdatensätzen, welche unter anderem von den Pfandrücknahmeautomaten automatisch erzeugt werden. Jedoch sind nicht alle Rücknehmenden mit einem DPG-Automaten für die Annahme gebrauchter Einweggetränkeverpackungen ausgestattet. In diesem Fall können Rücknehmende die von der DPG zugelassenen Zählzentren mit der Erfassung der gesammelten Einweggetränkeverpackungen beauftragen.

An die Herstellerfirmen von Rücknahmeautomaten und die Zählzentren werden hohe Anforderungen gestellt. Schließlich ist jeder der Datensätze 25 Cent wert (vgl. DPG o.J. c), was bei geschätzt rund 18 Mrd. Einweggetränkeverpackungen, die in Deutschland jährlich im Umlauf sind, eine enorm hohe Summe ausmacht (vgl. DPG o.J. b).

Die Anforderungen der DPG an die Systemteilnehmer*innen, welche im Rahmen des Pfand-Clearing-Prozesses zur Bearbeitung der zuweilen sehr umfangreichen Datenmengen gestellt werden, erfordern professionelles Verfahrens-Knowhow und spezielle soft- und hardwaretechnische Kapazitäten. Deshalb stellt die DPG den Getränkeherstellerfirmen, den Importierenden, den Händler*innen und anderen Letztvertreibenden frei, dies selbst zu organisieren oder erfahrene Dienstleistungsfirmen mit den Aufgaben des Pfand-Clearings zu beauftragen. Diese Dienstleistungsfirmen werden ‚Clearing-Dienstleister‘ genannt und auch sie müssen eine Zulassungsvereinbarung mit der DPG abschließen, um innerhalb des DPG-Netzwerks zugelassen zu werden (vgl. DPG o.J. c).

Einwegkreislauf

Das DPG-Einwegpfandsystem gliedert sich in drei Kreisläufe: Waren-, Geld- und Wertstoffkreislauf. Im Warenkreislauf wandert die Ware, also die Einwegpfandflasche, von der Herstellerfirma zum Einzelhandel und zu den Verbraucher*innen bzw. weiter zu Sammelnden. Diese geben die leere Flasche im Einzelhandel ab und erhalten ihr Pfand zurück (vgl. DPG o.J. a).

Der Geldkreislauf beginnt mit dem Abgeben der leeren Flasche. Diese wird (meist elektronisch) erfasst. Dadurch ergibt sich eine Pfandberechnung und das Pfand wird von der Herstellerfirma ausgeglichen (vgl. DPG o.J. a). Der Werkstoffkreislauf beginnt ebenso mit dem Abgeben der leeren Flasche. Die Altstoffe werden verkauft und aus dem daraus gewonnenen Rezyklat werden neue Getränkeverpackungen, aber auch andere Kunststoffgegenstände hergestellt (vgl. DPG o.J. a).

Entwicklung des Einwegpfands

Die heutige Selbstverständlichkeit der beiden Systeme gab es nicht immer. Lange Zeit war klar, Pfandflaschen sind Mehrwegflaschen (AK Mehrweg GbR o.J. e). Bis zum Einwegpfand, wie wir es heute kennen, war es ein langer Weg.

Verpackungsverordnung von 1991

Anfang der 1990er Jahre lag die Verwertungsquote von Verpackungen bei unter 50 %, was beträchtliche Abfallmengen bedeutete. Die Sorge vor Entsorgungsengpässen durch fehlende Deponiekapazitäten war groß. Deshalb „erließ die Bundesregierung am 12. Juni 1991 die Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (kurz: Verpackungsverordnung bzw. VerpackV)“ (Hartlep/ Souren 2011, S. 2).

Sowohl Hersteller- als auch Vertriebsfirmen wurden zur Rücknahme und Verwertung von Einwegverpackungen gesetzlich verpflichtet. So sollte die Menge an Verpackungen reduziert und die Verwertungsquote erhöht werden. Von der Pflicht befreit wurde, wer sich am Dualen System beteiligt (vgl. Hartlep/ Souren 2011, S. 2-3), „‚das flächendeckend im Einzugsgebiet des … verpflichteten Vertreibers eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher oder in der Nähe des Endverbrauchers in ausreichender Weise gewährleistet‘“ (Hartlep/ Souren 2011, S. 3). Das Duale System Deutschland (DSD) mit dem Grünen Punkt ist ein solches und vermutlich auch das bekannteste Duale System (vgl. Hartlep/ Souren 2011, S. 3).

Für Einweggetränkeverpackungen wurde zusätzlich eine Pfanderhebungspflicht erlassen. Die Pfanderhebung fiel je nach Füllvolumen der Verpackung aus. Ab 0,2 Liter mussten 0,50 DM und ab 1,5 Liter mindestens 1,50 DM Pfand vom jeweiligen Abnehmenden gezahlt und bei Rückgabe erstattet werden. Dies galt für alle Handelsstufen (vgl. Hartlep/ Souren 2011, S. 3). Wieso aber wurde trotz der VerpackV von 1991 keine Pfandpflicht wirksam?

Das lag an den in der Verpackungsverordnung festgeschriebenen Regeln zur Befreiung von Rücknahme- und Pfandpflichten. Hier wurde eine Mindestmehrwegquote von 72 % als Grenze eingeführt (vgl. Hartlep/ Souren 2011, S. 3). Solange also mindestens 72 % (Anteil der Mehrwegverpackungen von 1991) aller gekauften Getränke auf dem Getränkemarkt in Mehrwegverpackungen abgefüllt wurden, musste kein Pfand auf Einweggetränkeverpackungen erhoben werden (vgl. Hartlep/ Souren 2011, S. 3; BMUV 2002). Die Mehrwegquote „ergab sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Mehrweganteile der [..] fünf Getränkebereiche Bier, Mineralwasser [..], Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure, Fruchtsäfte [..] und Wein“ (Hartlep/ Souren 2011, S. 3).

Die Quote wurde im Auftrag der Bundesregierung seit 1978 durch die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) ermittelt und bis zum 30. Juni jeden Jahres veröffentlicht. Konnte die Quote nicht eingehalten werden, sah die Verpackungsverordnung eine erneute Studie für das nächste halbe Jahr vor. Sollte sich dadurch eine dauerhafte Unterschreitung der Mehrwegquote bestätigen, so würde die Befreiung aufgehoben und eine Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen in Kraft treten (vgl. Hartlep/ Souren 2011, S. 3-4).

Schon 1991 wurde die Mehrwegquote mit 71,69 % leicht verfehlt, konnte sich in den folgenden Jahren aber wieder über den geforderten 72 % halten. Erst 1997 fiel der Anteil mit 71,33 % unter die Mehrwegquote. Dieser Trend setzte sich in den folgenden Jahren fort (vgl. Hartlep/ Souren 2011, S. 4).

Verpackungsverordnung von 1998

Die Verpackungsverordnung von 1991 wurde im Jahr 1998 novelliert. Die neue Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen, wie die VerpackV neu benannt wurde, beinhaltete wesentliche Änderungen, die sich auch auf die Pfandpflicht bezogen (vgl. Hartlep/ Souren 2011, S. 5).

Das Mindestfüllvolumen von 0,2 Liter wurde abgeschafft. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung waren grundsätzlich alle Getränkeverpackungen jedweder Größe pfandpflichtig. Außerdem musste das Pfand in Höhe von 1,00 DM nicht mehr ab, sondern erst über einer Füllmenge von 1,5 Liter erhoben werden (vgl. Hartlep/ Souren 2011, S. 5).

Außerdem wurde die Befreiung der Pfandpflicht neu geregelt. Die pure Existenz eines Dualen Systems reichte nun nicht mehr aus. Eine tatsächliche Systembeteiligung für jede pfandfreie Getränkeverpackung war nun essenziell. Im Fall des Dualen Systems Deutschlands waren somit unter Einhaltung aller anderen Regelungen und der Mehrwegquote alle Getränkeverpackungen mit einem Grünen Punkt pfandfrei. Der Nacherhebungszeitraum für die Mehrwegquote wurde von sechs auf zwölf Monate verlängert. Außerdem mussten bei Unterschreitung der Quote nicht mehr alle, sondern nur noch die Verpackungen bepfandet werden, deren Getränkesegment im Mehrweganteil verglichen zu 1991 gesunken ist (vgl. Hartlep/ Souren 2011, S. 5).

Pfandpflicht von 2003

Laut der VerpackV von 1991 hätte also 1997 eine Pfandpflicht in Kraft treten müssen. Dafür hätte jedoch erst eine Nacherhebung den Abwärtstrend bestätigen und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen. Die für September 2001 geplante Veröffentlichung der Nacherhebungen wurde durch eine Verfügung des Berliner Oberverwaltungsgerichts gestoppt. Mehrere Getränkeabfüllfirmen und Handelsunternehmen hatten mit dem Ziel, eine Pfandpflicht zu verhindern, gegen die Bekanntgabe geklagt. Am 20. Februar 2002 lehnte das Gericht die Klage ab und die Mehrwegquoten von 1997 und 1998 konnten veröffentlicht werden. Daraufhin wurde die Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen am 1. Januar 2003 wirksam (vgl. Hartlep/ Souren 2011, S. 4).

Spätestens im Jahr 2000 wurde in allen fünf Getränkesegmenten die Mehrwegquote im Vergleich zu 1991 unterschritten (vgl. Hartlep/ Souren 2011, S. 5). Trotzdem führte die Bundesregierung die Pfandpflicht nur für Mineralwasser, Erfrischungsgetränke mit CO2 und Bier ein. Für die anderen Segmente wurde der Rückgang als nicht signifikant genug eingestuft (vgl. Hartlep/ Souren 2011, S. 6).

Aufgrund des anhaltenden juristischen Vorgehens einiger Handelsunternehmen gegen eine Pfandpflicht war am 1. Januar 2003 noch immer kein einheitliches Pfandsystem zur Stelle. Eine Frist sollte den Unternehmen helfen, bis zum 1. Oktober 2003 ein bundesweites System, welches den Konsument*innen eine Leergutrückgabe unabhängig vom Kaufort in allen Geschäften ermöglicht, einzurichten (vgl. Hartlep/ Souren 2011, S. 6).

Änderung der Verpackungsverordnung 2005

Zwar gab es vor der Änderung vom 24. Mai 2005 schon zwei weitere Änderungen, diese bezogen sich jedoch nicht auf die Bestimmungen zur Pfandpflicht. Die Änderung von 2005 sollte die Einwegpfandregelung für die Verbraucher*innen vereinfachen (vgl. Hartlep/ Souren 2011, S. 6-7). Es wurde ein neuer einheitlicher Pfandbetrag für Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3,0 Liter von 0,25 Euro eingeführt.

Außerdem sollte das neue Pfand nur für nicht ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen gelten. Aufgrund von Ökobilanz-Studien des Umweltbundesamts wurden Getränkekartonverpackungen, Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen und Folien-Standbeutel ausdrücklich als ökologisch vorteilhaft deklariert (vgl. Hartlep/ Souren 2011, S. 7).

„Alle anderen Einweggetränkeverpackungen mit den Inhalten Bier, Mineralwasser, kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke sowie seit der 3. Änderungsverordnung auch kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke sollten unabhängig von der Mehrwegquote der Pfandpflicht unterliegen“ (Hartlep/ Souren 2011, S. 7).

Die Aussetzung der Pfandpflicht wurde gestrichen und alle ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen, egal ob Mehrweg- oder Einwegverpackungen, sollten gefördert werden (vgl. Hartlep/ Souren 2011, S. 7). Eine weitere Änderung betraf die Rücknahmepflicht der Händler*innen. Diese mussten mit der am 1. Mai 2006 in Kraft tretenden Verordnung nicht mehr nur Verpackungen, die sie im eigenen Sortiment führten, zurücknehmen, sondern alle Einwegverpackungen der Materialien, welche sie selbst in Verkehr bringen. Dies wurde durch die Gründung der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) ermöglicht (vgl. Hartlep/ Souren 2011, S. 7-8).

Aktuelle und kommende Änderungen in Bezug auf Einweggetränkeverpackungen

Seit dem 1. Januar 2022 gilt eine neue Einwegpfandregelung. Ab diesem Tag sind alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen pfandpflichtig. Dazu zählen nun auch Getränkesorten wie Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte, Apfelwein, Cider und Energydrinks. Bis spätestens 1. Juli 2022 dürfen bereits in Verkehr gebrachte pfandfreie Einweggetränkeverpackungen noch verkauft werden. Für Milchgetränke in Plastikflaschen gibt es noch eine Übergangsfrist bis 2024, ab dann muss auch auf diese ein Pfand erhoben werden (vgl. Die Bundesregierung o.J.).

Eine weitere Maßnahme, um Abfälle zu vermeiden und Rohstoffe zu schonen, besteht darin, dass ab 2025 alle PET-Getränkeflaschen einen Recyclingmindestanteil von 25 % Rezyklat enthalten müssen. Ab 2030 wird der Recyclinganteil von Einweggetränkeflaschen auf mindestens 30 % erhöht. Da der Anteil an wiederverwendbaren Materialien jährlich um etwa ein Masseprozent zunimmt, ist das Bundesumweltministerium zuversichtlich, irgendwann Getränkeflaschen aus 100 % Rezyklat produzieren zu können (vgl. Die Bundesregierung o.J.).

Zwischenbilanz

Der Einwegpfandbetrag wurde bewusst mit 25 Cent angesetzt, denn das Einwegpfand sollte höher als der Pfandbetrag für vergleichbare Mehrwegverpackungen sein. So sollten Verbraucher*innen dazu animiert werden, vorzugsweise Mehrwegverpackungen zu kaufen (vgl. Hartlep/ Souren 2011, S. 10). Dieses Ziel konnte jedoch nicht erreicht werden. Dies geht aus einer 2010 vom Umweltbundesamt veröffentlichten Studie hervor.

Zwar führte die Pfandpflicht zu weniger Müll auf Straßen und Plätzen und auch die Verwertung von Einwegverpackungen aus Plastik oder Aluminium konnte verbessert werden. Jedoch wurde das Ziel der Erhöhung des Mehrwegflaschenanteils verfehlt. 2004 wurden noch zwei Drittel aller Flaschen wieder befüllt, 2010 lag der Anteil wieder befüllter Flaschen bei nicht einmal mehr der Hälfte. Dazu trägt auch maßgeblich das Kaufverhalten der Konsument*innen bei. Getränke werden immer weniger im Getränkemarkt und dafür öfter im Discounter gekauft. Dort gibt es zumeist Einwegflaschen (vgl. bpb 2012).

Kritik am Einwegpfandsystem

Kritik am Einwegpfandsystem kommt vor allem vom Naturschutzbund Deutschland NABU. Primär wird der oft verwendete Begriff der sogenannten Kreislaufflasche und das Geschäft mit der Verwertung und dem Pfandschlupf kritisiert.

Wie viel Kreislauf steckt in der PET-Einwegflasche?

Das Material für PET-Flaschen wird aus Erdöl oder Erdgas hergestellt. Eine neue PET-Flasche besteht aus etwa 71,6 % Neu-Material und 28,4 % Recycling-PET. Rund 96 % der Flaschen werden zurückgegeben, das bedeutet einen PET-Flaschen Verlust von 4 %. Die zurückgegebenen Flaschen werden zu PET-Ballen gepresst.

Während des Recyclingprozesses gehen durch Produktreste, Auswaschungen u.a. mindestens 25 % an Material verloren. 1 % des Recyclingmaterials landet in der Verbrennung oder Beseitigung, 16 % wird für Non-Food-Flaschen genutzt, 22 % für Kunstfasern und 27 % für Folien. Nur etwa 34 % werden der Verarbeitung zu PET-Flaschen zugeführt. Die Differenz von den zugeführten 34 % zu den rund 28 % Recyclinganteil ergibt sich aus dem Saldo von Importen und Exporten. Von einer Kreislaufflasche kann also nicht die Rede sein (vgl. NABU o.J.). Es ist also mehr ein Downcycling als ein Recyclingprozess.

Pfandschlupf

Die Kunden subventionieren unbewusst die Einwegindustrie durch den sogenannten Pfandschlupf. Darunter versteht man alle Flaschen, die nicht zurückgegeben wurden. Man geht von einer Rücknahmequote von 96 % im DPG-System aus. Damit fehlen vier Prozent von insgesamt 18 Milliarden Flaschen und Dosen. Das macht gut 720 Millionen nicht zurückgegebene Gebinde. Daran verdienen die Herstell- und Abfüllfirmen.

Allein 2015 betrug die Höhe des Pfandschlupfs rund 180 Millionen Euro. Laut NABU ergab sich zwischen 2003 und 2015 ein Betrag von über 3,5 Milliarden Euro. Eigentlich sollte das Einwegpfand den Kauf von Mehrwegflaschen fördern, jetzt trägt es genau zum Gegenteil bei. Denn durch das Geld, welches mit dem Pfandschlupf erwirtschaftet wird, kann Mineralwasser in PET-Einwegflaschen um ein Vielfaches billiger als in Mehrwegflaschen angeboten werden (vgl. NABU o.J.).

Geschäft mit der Verwertung

Nicht nur mit dem Pfandschlupf wird eine Menge Geld gemacht. Auch mit dem Verkauf der zurückgegebenen Flaschen und Dosen an Recyclingunternehmen verdienen Handelsunternehmen. Die Einnahmen durch den Verkauf variieren durch die schwankenden Rohstoffpreise, jedoch liegen die Einnahmen durch den Verkauf laut NABU bei jährlich rund 68 Millionen Euro. Dieser Betrag kann bei hoher Nachfrage nach PET-Rezyklat deutlich höher ausfallen (vgl. NABU o.J.).

Trotz der Kritik steht der NABU für ein Einwegpfand, da die Vermüllung von Landschaft und Gewässern durch die Einführung deutlich zurückgegangen ist. Der NABU fordert aber einen zweckgebundenen Pfandschlupf, bei dem das Geld dem Umwelt- und Ressourcenschutz und nicht der Wirtschaft zugutekommt. Außerdem schlägt der NABU eine Getränkeverpackungssteuer vor, um die Mehrwegquote wieder zu erhöhen und Plastikmüll und Kohlendioxid einzusparen (vgl. NABU o.J.).

Pfand aus einem anderen Blickwinkel

„‚Es geht wirklich nur darum, beschäftigt zu sein und sich das Leben mit ein paar Euro am Tag etwas schöner zu gestalten. Flaschensammler erzählen zum Beispiel, dass sie sich dann auch einen Kaffee leisten können, das würde sonst nicht gehen‘“ (Rother 2019).

Pfand ist nicht für jede*n nur ein Betrag, den man zusätzlich auf eine Getränkeverpackung zahlt. Für viele Menschen in Deutschland ist Pfand eine Stütze, eine Beschäftigung, ein Job. Laut einer Studie von "Pfand gehört daneben" sammeln 980.000 Menschen in Deutschland aktiv Pfand, wobei man von einer wesentlich höheren Dunkelziffer ausgehen kann. Für 28 % der Befragten ist Pfandsammeln sogar die einzige Einkommensquelle, und das trotz des geringen Lohns. Während rund 80 % der Deutschen denken, Pfandsammler*innen würden am Tag mehr als 5 Euro Pfand einnehmen, geben 56 % der befragten Pfandsammelnden an, dass sie zwischen null und vier Euro pro Tag mit dem Sammeln verdienen (vgl. about-drinks 2022).

Flaschensammeln hat meistens etwas mit Armut zu tun. In Deutschland gilt man als arm, wenn man weniger als 1000 Euro im Monat zur Verfügung hat. Seit den 1990er Jahren kann man eine deutliche Zunahme von Ungleichheit und Armut in Deutschland beobachten. Vieles kommt zusammen: Es gibt immer mehr schlecht bezahlte Niedriglohnjobs, in vielen Branchen sind Tarifbindungen entfallen und dann kam Hartz IV. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wurde gekürzt und die Unterstützung für Langzeitarbeitslose auf Sozialhilfeniveau gesenkt. Die Folge: Viele, die Hartz IV beziehen oder in Frührente sind, sammeln Flaschen, um über die Runden zu kommen (vgl. Rother 2019).

Fazit

Meine Bewegründe habe ich schon in der Einleitung klargestellt und ich hoffe sehr, dass mehr Menschen dem Aufruf von "Pfand gehört daneben" folgen werden. Als Fazit lässt sich sagen, dass das Pfand auf Flaschen und Dosen schon einen wichtigen Teil zu einer Gesellschaft, die sich zu einer nachhaltigen Gesellschaft entwickeln möchte, beiträgt. Jedoch gibt es, vor allem was die Einwegverpackungen angeht, noch einiges zu verbessern.

Ziel sollte sein, aus der Einwegflasche eine tatsächliche Kreislaufflasche mit nahezu geschlossenem Kreislauf zu machen. Außerdem sollte es Anpassungen geben, die zu einem Umdenken in Richtung Mehrwegflaschen führen. Klar ist: eine nachhaltige Gesellschaft kann erst entstehen, wenn der Staat handelt und etwas gegen die Armut in Deutschland macht. Denn durch Pfandsammeln halten sich die Menschen zwar über Wasser, das Grundproblem kann damit aber nicht gelöst werden. Und damit ein letztes Mal: Pfand gehört daneben!

Literatur

  • about-drinks (2022): PFAND GEHÖRT DANEBEN-Studie: 980.000 Menschen in Deutschland sammeln aktiv Pfandflaschen, [online] https://www.about-drinks.com/pfand-gehoert-daneben-studie-980-000-menschen-in-deutschland-sammeln-aktiv-pfandflaschen/ [23.03.2022].
  • AK Mehrweg GbR (o.J.) a: Mehrwegsystem Funktionsweise, [online] https://www.mehrweg.org/mehrwegsystem/funktionsweise/ [15.03.2022].
  • AK Mehrweg GbR (o.J.) b: Pfand, [online] https://www.mehrweg.org/einkaufen/pfand/ [15.03.2022].
  • AK Mehrweg GbR (o.J.) c: Mehrwegsystem Vorteile, [online] https://www.mehrweg.org/mehrwegsystem/vorteile/ [15.03.2022].
  • AK Mehrweg GbR (o.J.) d: Mehrwegsystem Ökobilanzen, [online] https://www.mehrweg.org/mehrwegsystem/oekobilanzen/ [15.03.2022].
  • AK Mehrweg GbR (o.J.) e: Der Mehrwegweiser, [online] https://www.mehrweg.org/mehrwegzeichen/bedeutung/ [17.03.2022].
  • bessergrün GmbH (o.J.): Was ist Nachhaltigkeit?, [online] https://www.bessergruen.de/blog/was-ist-nachhaltigkeit.xhtml [23.03.2022].
  • BMUV Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (2002): Dosenpfand kommt ab 1. Januar 2003, Pressemitteilung 068/02, [online] https://www.bmuv.de/pressemitteilung/dosenpfand-kommt-ab-1-januar-2003 [18.03.2022].
  • bpb Bundeszentrale für politische Bildung (2012): 10 Jahre Dosenpfand, [online] https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/152198/10-jahre-dosenpfand/ [21.03.2022].
  • Die Bundesregierung (o.J.): Mehrweg fürs Essen zum Mitnehmen, [online] https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830 [22.03.2022].
  • DPG (o.J.) a: Der DPG-Einwegpfandprozess, [online] https://dpg-pfandsystem.de/index.php/de/das-einwegpfandsystem/der-dpg-einwegpfandprozess.html [15.03.2022].
  • DPG (o.J.) b: Über die DPG, [online] https://dpg-pfandsystem.de/index.php/de/das-einwegpfandsystem/ueber-die-dpg.html [16.03.2022].
  • DPG (o.J.) c: Systempartner, [online] https://dpg-pfandsystem.de/index.php/de/die-akteure/systempartner.html [16.03.2022].
  • Duden (o.J.): Nachhaltigkeit, [online] https://www.duden.de/rechtschreibung/Nachhaltigkeit [23.03.2022].
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